Stadt landshut
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Desintegration

Wer sich in einem anderen Land eine neue Heimat suchen muss oder finden möchte, sieht sich immer auch den Vorurteilen der dort länger Wohnenden ausgesetzt. Manchmal ist es die Angst vor dem Fremden, die einen erwartet, manchmal sind es Vorurteile, geschürt von meist nur einigen Wenigen. Trotzdem muss man sich auch gezielt mit den extremen Meinungen eines jeden Landes und einer jeden Kultur auseinandersetzen. Und zwar, bevor die vermeintlichen Gegensätze zum Gegeneinander von Neu und Alt führen...

Antisemitismus

Unter Antisemitismus versteht man jede historische Erscheinungsform der Judenfeindschaft. Im 19. Jahrhundert wurde eine veränderte Auffassung begründet, nach der Juden fortan nicht mehr in erster Linie über ihre Religion, sondern als Nation, Volk oder „Rasse“ definiert wurden. Diese Gruppenzuschreibung wird als ideologische Rechtfertigung von Abwertung, Benachteiligung oder Verfolgung instrumentalisiert. Zwar lässt sich dieses Phänomen in sämtlichen extremistischen Weltanschauungen beobachten, jedoch stellt Antisemitismus in erster Linie einen typischen ideologischen Bestandteil des Rechtsextremismus dar.
In Landshut setzt sich u.a. eine Privatinitiative, der sogenannte Runde Tisch gegen Rechts, für die Bekämpfung von Antisemitismus ein. Desweiteren fördert das Interreligiöse Forum seit 2001 den Dialog zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften. Um effektiver gegen Diskriminierung und Antisemitismus vorgehen zu können, wurde 2016 zudem eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Antidiskriminierungsstelle und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. getroffen.

Infomaterial und Literaturhinweise:


Studie der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: „Einsichten und Perspektiven“. Erschienen in: Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte; Thema Antisemitismus im Themenheft 1/2020


Diverses zu Antisemitismus im historischen Kontext und sein Einfluss auf rechtsextremistische Weltanschauungen sowie das Lagebild Antisemitismus gibt es zum freien Download beim Bundesamt für Verfassungsschutz.

Diskriminierung

In Deutschland regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Gleichbehandlung der in Deutschland lebenden Menschen. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§1 AGG). In dem genannten Gesetz sind beispielsweise die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt.

Von Seiten des Staates wurde ebenso eine Antidiskriminierungsstelle ins Leben gerufen, die bei Fragen etwaiger Benachteiligungen Einzelner helfen und auf geeignete weitere Verfahrensschritte verweisen kann. Deren Homepage bietet eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten. Ebenso gibt es eine bundesweite Hotline unter Telefon 030 - 18 55 51 865.

Islamismus

Die unter Islamismus heute geprägte Bewegung und Weltanschauung ist kein Phänomen der heutigen Zeit, sondern hat seine Wurzeln schon in den 1970er Jahren im Iran. Dabei gibt es starke Divergenzen, was in den jeweiligen Ursprungsländer darunter zu verstehen ist.

Nicht zu verwechseln ist der Begriff Islamismus mit Islam, was eine reine Reglionsbezeichnung ist. Islamisten dagegen, so die gängigen Definitionen, sehen den Islam als absolute, inhaltlich nicht diskutierbare Lebens- und Staatsordnung, die nur Gott, nicht die Menschen als Souverän und Legitimation allen menschlichen Tuns setzt. In dieser Grundhaltung bedingt ist damit auch die Ablehnung demokratischer Verfassungen. Diese intolerante Sicht beinhaltet dann letztlich auch das Potenzial zu fanatischen Ansichten und zur radikalen Anwendung von Gewalt, bis hin zu staatenübergreifendem Terrorismus.

Radikalisierung

Oft sind es die Eltern, Angehörigen, Freunde oder Lehrer, denen als erstes eine Radikalisierung eines meist jungen Menschen auffällt. Dieser zieht sich oft zunehmend zurück, der Kontakt wird erschwert.

Im Bundesamt für Migration arbeiten in einer Hotline der Beratungsstelle Radikalisierung seit Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die wichtigsten Fragen kompetent beantworten können. Unter den Mitarbeitenden sind Sozialpädagogen, Politikwissenschaftler, Islamwissenschaftler und Psychologen; alle entsprechend geschult, die Gespräche zu führen.

Beraten wird in den Sprachen Deutsch, Französisch, Usbekisch, Persisch, Türkisch, Arabisch, Englisch, Farsi, Russisch oder Urdu.

Die Beratungsstelle ist Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer +49 911 943 43 43 erreichbar.

Die Definition von Islamismus

Als Islamismus bezeichnet man eine politische Bewegung, deren Anhänger und Anhängerinnen sich auf eine alte Version des Islam berufen und eine entsprechende islamische Ordnung herstellen möchten. Diese Ordnung sollte ihrer Meinung nach alle anderen Gesellschaftsformen ersetzen. Das Vorbild ist ihre Auslegung des Korans, also der heiligen Schrift des Islam. Islamisten und Islamistinnen sind nur eine kleine Minderheit der Muslime. Manche von ihnen möchten ihre Version des Islam sogar mit Gewalt durchsetzen und meinen, dass im Koran die Aufforderung zu einem Krieg gegen Andersgläubige zu finden sei. Deshalb wird Islamismus oft auch als Islamischer Terrorismus oder Islamischer Fundamentalismus bezeichnet. Im Zusammenhang mit Islamismus wird häufig die Terrororganisation Al Kaida genannt, die für die Attentate des 11. September 2001 in den USA verantwortlich ist. (Quelle: Politik-Lexikon für junge Leute im Auftrag des österreichisches Innenministeriums)

Salafismus

Um einer Radikalisierung entgegenzuwirken und dem Terrorismus dadurch den Nährboden zu entziehen, arbeiten das Innen-, Justiz-, Kultus- und Sozialministerium seit 2015 verstärkt im „Bayerischen Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus“ zusammen. Seit Ende November 2016 bietet das Netzwerk im Internet unter www.antworten-auf-salafismus.de umfassende Informationen und Angebote.

Ansprechpartner und Hilfsangebote

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine bundesweite Datenbank erstellt, in der alle geprüften Ansprechpartner und Hilfsangebote aufgelistet werden.

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Themenfeldern Gewaltprävention, Extremismus und Sekten fungiert in der Stadtverwaltung Thomas Link im Amt für Migration und Integration. Die auf Wunsch absolut vertrauliche Kontaktaufnahme ist unter thomas.link@landshut.de jederzeit möglich.

Rassismus

Eine allgemein akzeptierte Definition von Rassismus gibt es nicht. Es handelt sich dabei um eine Ideologie, nach der Menschen aufgrund bestimmter äußerlicher oder kultureller Merkmale wie Hautfarbe, Sprache oder Verhaltensweisen in sogenannte „Rassen“ eingestuft werden. Diese Kategorisierung führt zur Zuschreibung einer unterschiedlichen Wertigkeit und zur Ausgrenzung von Menschen. Rassismus verstößt daher gegen elementare Menschenrechte und den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz.

In Landshut finden jährlich die Internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Menschen, die von rassistisch motivierter Diskriminierung betroffen sind, können sich für Beratung oder weitere Informationen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Themenfeldern Gewaltprävention, Extremismus und Sekten fungiert in der Stadtverwaltung Thomas Link im Amt für Migration und Integration. Die auf Wunsch absolut vertrauliche Kontaktaufnahme ist unter thomas.link@landshut.de jederzeit möglich.

Definition von Rassismus

Die in der Rassismusforschung aktuell am breitesten akzeptierte Definition stammt von dem französischen Soziologen Albert Memmi:

„Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen“

(Quelle: Albert Memmi, Rassismus, Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 1992, S. 103 und 164)