Stadt landshut
Color

Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bedürftige Asylbewerber und Geduldete erhalten Leistungen für den notwendigen Bedarf (Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts), sowie Leistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf. Falls erforderlich, umfasst die Hilfe auch (eingeschränkte) Krankenhilfe und Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.

Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden entsprechend den Leistungen in der Sozialhilfe gesondert berücksichtigt.

Leistungsberechtigte, die in einer Landshuter Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind oder in Landshut wohnen, können beim Sachgebiet Allgemeine Sozialhilfe und Sonderaufgaben des Sozialamtes nach vorheriger Terminvereinbarung einen Antrag auf Leistungen stellen.

Bitte bringen Sie folgendes mit:

  • Ausweispapiere
  • Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise (gegebenenfalls)
  • Mietvertrag (bei Privatwohnsitz)

Die angemessene Miethöhe ist abhängig von der Anzahl der Personen, die die Wohnung bewohnen. Zur Orientierung dient die Tabelle über Haushaltsmitglieder, Quadratmeter und Höchstbetrag der Bruttokaltmiete (= Nettomiete + "kalte" Betriebskosten, ohne Heizkosten)

Anzahl der Haushaltsmitglieder Quadratmeter Höchstbetrag in Euro
1 50 561,22 €
2 65 681,78 €
3 75 811,36 €
4 90 945,34 €
5 105 1.081,52 €
Zuschlag für jede weitere Person   130,68 €

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern.

 

Rechtliche Grundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di., Do.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr