
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einlader alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthaltes des Gastes / der Gäste entstehen (maximal für fünf Jahre).
Bitte beachten Sie, dass Verpflichtungserklärungen nur nach Terminvereinbarung per E-Mail: EU-Recht@landshut.de oder Telefon: 0871 - 88 22 41 möglich sind.
Hierfür verpflichten Sie sich
Mit Ihrer Unterschrift können Sie für Kosten wie, zum Beispiel:
- für den Lebensunterhalt, die der Gast selber nicht bestreiten kann,
- sämtliche öffentliche Mittel, die eventuell beansprucht werden,
- Sozialleistungen, die dem Staat entstehen (für Wohnung, Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit) etc.
belangt werden.
Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es, Rückgriff auf Mittel des Einladers zu nehmen, wenn staatlichen Stellen durch den Aufenthalt Kosten entstehen (etwa Sozialhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung bei unerlaubtem Aufenthalt).
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag beziehungsweise Nachweis über das Eigentum (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
- letzte drei Einkommensnachweise (eventuell auch Nebentätigkeiten oder sonstige regelmäßige Einkünfte, zum Beispiel Miet- oder Pachteinnahmen)
- letzte drei Einkommensnachweise des Ehepartners mit Einverständniserklärung
- Nachweis über Kindergeldzahlungen, Betreuungsgeld, Kindergeldzuschlag, Wohngeld
- Nachweis des Steuerberaters über das Nettoeinkommen des letzten Quartals (nur bei Selbstständigen)
- bei Rentnern: aktueller Rentenbescheid
Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen benötigt.
Gebühr
29 Euro
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Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt
EU-Recht / Verpflichtungserklärungen / Abholung elektronischer Aufenthaltstitel
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Mo.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
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Do.
08:00 - 12:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
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Mo.
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Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
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