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Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Visum/Aufenthaltstitel

Ausländische Staatsangehörige, die einen neuen Reisepass erhalten haben und zu ihrem bisherigen Reisepass einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungerlaubnis besitzen, müssen nächstmöglich einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen. Der bisherige, an den abgelaufenen Reisepass geknüpfte Aufenthaltstitel behält seine Gültigkeit.

Die Wiedereinreise nach Deutschland ist möglich. Sie können einreisen, wenn Sie Ihren alten und den neuen Reisepass und den Aufenthaltstitel vorzeigen.

Vor einer Reise in Drittstaaten empfehlen wir Ihnen jedoch, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Ausländerbehörde keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung eines eAT benötigen Sie

  •  den alten Pass (sofern vorhanden)
  •  den neuen Pass
  •  ein biometrietaugliches Lichtbild
  •  und einen Termin

Dauer und Gebühr

Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert etwa vier bis sechs Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei).

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 67 Euro.

  • Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mi.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 17:30 Uhr

    • Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

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