
In der Regel benötigen alle Drittstaatsangehörigen für die Einreise in das Bundesgebiet ein Visum. Die verschiedenen Visatypen finden Sie unten.
Besuchsaufenthalt & Schengenvisum
Besuchsaufenthalt bzw. visumsfreier Aufenthalt
Bestimmte Staatsangehörige sind für Kurzaufenthalte (Besuchsaufenthalte) von der Visumpflicht befreit. Diese Staatsangehörigen dürfen sich für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten, ohne dass Sie hierfür im Besitz eines Visums sein müssen. Eine Übersicht der Staaten, die sich visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen, finden Sie hier.
Schengenvisum
Bei dem Schengenvisum (Typ C) handelt es sich um ein Kurzzeitvisum, welches die Einreise von Drittstaatsangehörigen in das Schengengebiet für Besuchsaufenthalte ermöglicht. Der Aufenthalt ist auf höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beschränkt. Die Beantragung hat bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu erfolgen. Die notwendigen Unterlagen können dem Internetauftritt der jeweiligen Auslandsvertretung entnommen werden.
Nationales Visum
Bei einem nationalen Visum (Typ D) handelt es sich um ein Visum für einen längerfristigen Aufenthaltszweck. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Die für den jeweiligen Aufenthaltszweck notwendigen Unterlagen können dem Internetauftritt der jeweiligen Auslandsvertretung entnommen werden.
Bevorrechtigte Staaten
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können in das Bundesgebiet visumfrei einreisen und einen Aufenthaltstitel im Inland beantragen. Die Beantragung hat innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu erfolgen.
Das Gleiche gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.
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Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt
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Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
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