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Aufenthaltsbeendigung

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Unter Aufenthaltsbeendigung versteht man Maßnahmen, welche auf die Rückführung eines Ausländers in das Heimatland abzielen. Sofern keine Heimreisedokumente vorliegen, werden hierbei auch Vorführungen bei Botschaften erfasst, welche es zum Ziel haben, die Identität des Betroffenen zu klären.

Abschiebung

Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung von Ausländern, die ihrer Ausreisepflicht nicht durch fristgerechte freiwillige Ausreise nachgekommen sind oder sich in Haft oder sonstigem öffentlichen Gewahrsam befinden. Mit der Abschiebung entsteht grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Kosten einer Abschiebung müssen durch den Betroffenen bezahlt werden.

Ausweisung

Die Ausweisung ist ein ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, der die Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts beendet, bzw. zur Ausreisepflicht führt. Darüber hinaus ist mit einer Ausweisung auch eine Sperrwirkung verbunden. Das heißt, dass einem ausgewiesenen Ausländer in der Regel kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden darf. Ein Ausländer kann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies kann bereits beim Begehen einer einzelnen vorsätzlichen Straftat erfüllt sein.

Betretenserlaubnisse

Die Betretenserlaubnis ermöglicht es ausgewiesenen, zurückgeschobenen oder abgeschobenen Ausländern trotz der Sperrwirkung zu einem vorübergehenden Aufenthalt in das Bundesgebiet einzureisen.

Sie wird auf Antrag von der Ausländerbehörde im Ermessenswege erteilt. Bei der Betretenserlaubnis handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel; deren Erteilung befreit daher nicht von der Visumpflicht. Sie bewirkt lediglich die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots. Ausländer, die visumpflichtig sind, benötigen neben der Betretenserlaubnis ein Visum für die Einreise in das Bundesgebiet, ansonsten handelt es sich um eine unerlaubte Einreise.

  • Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.

      07:30 - 12:00 Uhr

    • Mi.

      07:30 - 12:00 Uhr

      14:00 - 17:30 Uhr

    • Do.

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    • Fr.

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