
Das Asylverfahren in Deutschland
In der oben abgebildeten Grafik sehen Sie das Asylverfahren in Deutschland stichpunktartig erläutert. Weitere Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland erhalten Sie hier.
Aufenthaltsgestattung
Personen, welche erstmalig einen Asylantrag im Bundesgebiet gestellt haben, erhalten zur Durchführung des Verfahrens eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Während der Dauer des Verfahrens hält man sich gestattet im Bundesgebiet auf.
Duldung
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber ist dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung, auszustellen. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.
Weitere Informationen zur Duldung erhalten Sie hier.
Hinsichtlich der Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Duldung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Rückkehrberatung
Es gibt eine Vielzahl von Förderungen für eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland. Sollten Sie zurückkehren wollen, kontaktieren Sie uns bitte, damit Ihnen die Möglichkeiten erläutert werden können.
Beschäftigung von Asylbewerbern & Geduldeten
Unter gewissen Voraussetzungen ist es Asylbewerbern und Geduldeten möglich eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies setzt immer die Zustimmung der Ausländerbehörde voraus. Für weiterführende Informationen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt
Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
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Mo.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
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Do.
08:00 - 12:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
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Mo.
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08:00 - 12:00 Uhr
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