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Ausländerbehörde

Rathaus Haupteingang

Für die Bürger der Stadt Landshut, die keinen deutschen Pass besitzen, ist die Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt eine zentrale Anlaufstelle. Sie ist zuständig für alle Fragen und Vorschriften rund um die Einreise nach Deutschland und den dortigen Aufenthalt.

Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig (§ 71 Satz 1 Aufenthaltsgesetz).

Wichtiger Hinweis

Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Durch Wählen der Telefonnummer 0871 - 88 22 41 gelangen Sie zu unserer Hotline und wählen bei Fragen eine der folgenden Nummern:

  • 1     Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen

  • 2     Arbeitserlaubnis und Beschäftigung

  • 3     Asyl

  • 4     Einladungen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger

  • 5     Abholung aller Aufenthaltstitel

    Öffnungszeiten
  • Mo.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 17:30 Uhr

  • Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr