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Kindertageseinrichtungen

Kinder beim Spielen mit Seifenblasen

Schriftverkehr bitte an: Amt für Kindertagesbetreuung, Postfach, 84026 Landshut

"Symbolbild Wachsmalfarben Sonne"Derzeit gibt es in der Stadt Landshut über 45 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft. Träger der Kindertagesstätten sind beispielsweise die Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen oder private Träger.

Die Stadt Landshut selbst betreibt vier Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft.

Bei Kindertagesstätten wird unterschieden zwischen                                                

  • Kinderkrippen für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren
  • Kindergärten für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren
  • Horten (ab Schuleintritt)
  • Kinderhäusern (Mischformen aus mindestens zwei oben genannten Einrichtungen).

Informationen für Eltern

Wo finde ich eine Übersicht über die Kindertageseinrichtungen in Landshut und wie kann ich mein Kind in einer Kindertagesstätte anmelden?

"Logo Little Bird"Eine Übersicht über die Kindertageseinrichtungen finden Sie im Elternportal Little Bird.

Dort stellen die Kindertagesstätten in Landshut sich und ihre Betreuungsangebote kurz vor. Über das Elternportal Little Bird können Sie sich schnell und bequem online über die Betreuungsangebote der einzelnen Einrichtungen informieren, nach Ihren Betreuungswünschen filtern, passende Angebote finden und direkt einen Betreuungsplatz in der gewünschten Einrichtung anfragen.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben oder anderweitig Unterstützung bei der Anmeldung im Elternportal Little Bird benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kindertagesbetreuung.

An wen kann ich mich wenden, wenn es Probleme in der Kindertageseinrichtung meiner Kinder gibt?

Das Amt für Kindertagesbetreuung führt die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Landshut.

Bei Fragen und Problemen zum Thema Kindertagesbetreuung wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht und Fachberatung für die Kindertagesstätten. Mögliche Themen können Fragen zum pädagogischen Alltag, zur Eingewöhnung und zur Ausgestaltung des Elternbeirats sein. 

Die Fachberatung unterstützt Sie und Ihre Familie gerne bei der Klärung Ihres persönlichen Anliegens.

  • Fachaufsicht / Fachberatung Kindertagesstätten

    Alexandra Held

    Luitpoldstr. 27, 1. Stock (Zi. B1.02)

    84034 Landshut

  • Fachaufsicht/Fachberatung Kindertagesstätten

    Michaela Maier

    Luitpoldstraße 27, 1. Stock (Zi. B1.03)

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Amtes für Kindertagesbetreuung abweichen.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Amtes für Kindertagesbetreuung abweichen.

Welche weiteren Angebote der Kindertagesbetreuung gibt es in Landshut?

Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es weitere Angebote der Kindertagesbetreuung in der Stadt Landshut. Dazu zählen:

  • Qualifizierte Tagespflege
  • Mittagsbetreuung für Schulkinder
  • Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) für Kinder, die von einer Behinderung betroffen sind oder von Behinderung bedroht sind
  • Schulvorbereitende Einrichtungen für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren mit ausgeprägten Entwicklungs- und Lernbeinträchtigungen

Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung bei den Elterngebühren?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, beim Stadtjugendamt die Übernahme der Elternbeiträge zu beantragen. Ob die Gebühren übernommen werden können, ist abhängig von Ihrem Einkommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kollegen des Stadtjugendamts.

Informationen für Träger und Einrichtungen

Ich möchte eine Kindertagesstätte eröffnen. An wen kann ich mich wenden?

Kindertageseinrichtungen, die nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, unterliegen gemäß § 45 SGB VIII der Erlaubnispflicht. Die Stadt Landshut ist zuständig für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Kinderhorte
  • Häuser für Kinder

in freigemeinnütziger (zum Beispiel Kirchenstiftungen, Stiftungen) oder sonstiger Trägerschaft (zum Beispiel Elterninitiativen) in der Stadt Landshut.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist die Sicherstellung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Anhaltspunkte hierfür sind beispielsweise, dass die Betreuung durch geeignete Kräfte gesichert ist, aber auch, dass die fachlichen, räumlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen entsprechend dem Zweck und der pädagogischen Konzeption für den Betrieb erfüllt werden.

Zur Sicherstellung dieser Voraussetzungen arbeitet das Amt für Kindertagesbetreuung eng mit den weiteren beteiligten Behörden (zum Beispiel Jugendamt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Baureferat) zusammen.

Bei Fragen rund um diesen Prozess oder wenn Sie selber gerne eine Kindertageseinrichtung eröffnen möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertagesstätten.

Zur Überprüfung des Vorliegen der Voraussetzungen ist die Stellung eines Antrages beim Amt für Kindertagesbetreuung notwendig. Die notwendigen Formulare erhalten Sie auf Anfrage bei der Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertagesstätten.

Die Einhaltung der Voraussetzungen wird auch nach der Erteilung der Betriebserlaubnis unter anderem durch örtliche Kontrollen überwacht.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Welche Möglichkeiten habe ich als Träger zur Personalgewinnung?

1. In einer Kindertageseinrichtungen dürfen neben staatlich anerkannten Erzieher, staatlich geprüften Kinderpflegern und staatlich anerkannten Sozialpädagogen auch Personen arbeiten, die über eine Gleichwertigkeitsanerkennung über die angeführten Berufe durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales oder einer ähnlichen Behörde verfügen.

Daneben gibt es folgende weitere Möglichkeit:

2. Im Einzelfall kann von diesen Anforderungen abgewichen werden. Möglich ist dies beispielsweise bei Vorlage eines nicht-deutschen Studienabschlusses im pädagogischen Bereich und dem Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse. Für die Beurteilung einer Person als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft soll u.a. die vom Bayerischen Landesjugendamt veröffentlichte Liste bereits geprüfter Berufe zur Entscheidung herangezogen werden. Ziel ist es, die Vermittlung der gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsziele sicherzustellen. Die Prüfung, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, um als Kraft in einer Kindertagesstätte arbeiten zu können, obliegt für die freigemeinnützigen und sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen der Stadt Landshut.

Der Checkliste kann entnommen werden, welche Unterlagen für eine Prüfung von Seiten der Stadt Landshut notwendig sind. Der Antrag ist bei der Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertagesstätten einzureichen. Diese steht Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung.

Nach der Prüfung erhält der Träger eine positive oder negative Bescheinigung. Erst nach einer positiven Rückmeldung ist eine Einstellung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft möglich.

Wer berät und unterstützt mich als Einrichtungsleitung und mein Team bei pädagogischen Fragen?

Grundsätzlich steht die Kitafachaufsicht- und fachberatung allen Trägern, Einrichtungsleitungen oder pädagogischen Mitarbeitern der Landshuter Kindertageseinrichtungen bei pädagogischen, rechtlichen oder organisatorischen Fragen zur Verfügung.

Logo bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Darüber hinaus bietet die Stadt Landshut als Unterstützungangebot für alle Kindertageseinrichtungen in Landshut die Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB):

Was ist PQB?"Logo Pädagogische Qualitätsbegleitung"

  • PQB ist ein unabhängiges, trägerübergreifendes Unterstützungssystem für Kitas in Bayern. Es wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.
  • PQB umfasst Beratung und Inhouse-Coaching für Leitung und Team durch speziell qualifizierte pädagogische Qualitätsbegleiter.
  • PQB ist frei von Fach- und Dienstaufsicht und unterscheidet sich klar von den anderen Unterstützungssystemen.
  • Hospitation, systemische Fragen und weitere Coaching- und Training-on-the-Job Methoden sind feste Bestandteile der PQB-Tätigkeit.
  • PQB ist eine Interaktionsberatung anhand des PQB-Qualitätskompasses.
  • Die Inanspruchnahme von PQB ist für Kitas freiwillig, kostenlos und zeitlich befristet. Ein PQB-Prozess dauert ein bis maximal eineinhalb Jahre.

Was ist das Ziel von PQB?

  • Systematische Beratung und Begleitung von Kitas bei ihrer Qualitätssicherung und deren Weiterentwicklung
  • Beratung anhand des PQB-Qualitätskompasses zu  einem von Leitung und Team ausgewählten Thema im Bereich der Interaktionsqualität
  • Stärkung der Kitas in ihrer professionellen Lern- und Weiterentwicklungsfähigkeit
  • Vernetzung von PQB mit bestehenden Unterstützungssystemen (zum Beispiel Träger, Fachberatung, Fortbildung) und in PQB-Qualitätsnetzwerken auf regionaler und Landesebene
  • Etablierung lokaler Qualitätsnetzwerke für Kitas unter Einbezug bestehender Netzwerke

Für wen ist PQB?

Für alle Kitas der Stadt Landshut, die ihre pädagogische Arbeit reflektieren, ihre Ressourcen hervorheben wollen und die Qualität ihrer Arbeit in den Fokus rücken möchten.

Was kostet PQB?

PQB ist ein durch den Freistaat und die Stadt Landshut finanziertes Angebot und für teilnehmende Kitas kostenlos.

Wie beantrage ich PQB?

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein digitales Antragsformular.

Corona-Meldung Kindertageseinrichtungen

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    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr