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Sozialhilfe - Hilfen zur Gesundheit

Bild eines Erstehilfekoffers

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Fachbereich Allgemeine Sozialhilfe ist in der Zeit von Anfang Juni bis Ende September 2023 telefonisch nur noch zu den angegebenen Öffnungszeiten erreichbar.

Das Arbeitsaufkommen ist derzeit deutlich gesteigert. Die zeitnahe Existenzsicherung und die Verkürzung der Bearbeitungszeiten ist unser oberstes Ziel. Wir möchten in Ihrem Sinne schnell entscheiden und Sie dadurch finanziell unterstützen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Btte beachten Sie, dass wir über die Telefonnummer 0871 - 88 12 50 zu den üblichen Sprechzeiten bei Notfällen erreichbar sind.

Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel des SGB XII umfassen die Leistungen:

  • vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist vorrangig. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beginnt mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Sozialamtes.

 

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di., Do.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr