
BITTE BEACHTEN
Aktuell geltende Regeln

Aktuell geltende Regeln
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen Bayern
- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)
- Coronavirus-Impf-Meldeverordnung (ImpfMeldV)
- Rechtsgrundlagen Bund
- Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV)
- Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- CoronaEinreiseV
- Kommunale Rechtsgrundlagen
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Meldungen zu den derzeit gültigen Maßnahmen auf der Startseite und in unserem Nachrichtenbereich.
Reisen
Ein- und Ausreiseregeln
Stand: 12.01.2022
- Einreise aus Virusvariantengebiet
- Quarantänepflicht (Ausnahmen): 14 Tage
- Testpflicht
- Am Tag der Einreise,
- am Tag 5 und
- am Tag 13 nach der Einreise
muss ein PCR-Test erfolgen.
Diese 3 Tests müssen jeweils innerhalb von 48 Stunden nach der Testung dem Ordnungsamt der Stadt Landshut vorgelegt werden.
- Anzeigepflicht der Einreise
- Einreise aus Hochinzidenzgebiet
- Quarantänepflicht (Ausnahmen): zehn Tage (ab dem sechsten Tag nach der Einreise kann ein zweiter Test durchgeführt werden, um die Quarantäne zu verkürzen)
- Testpflicht: Antigen-Schnelltest oder PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, Test muss dem Ordnungsamt der Stadt Landshut unverzüglich nach der Einreise vorgelegt werden.
- Anzeigepflicht der Einreise
- Einreise aus sonstigen Gebieten (vormals Risiko- oder Nicht-Risiko-Gebiete)
- Keine Quarantäne- und Einreiseanmeldepflicht
- Testpflicht: Antigen-Schnelltest oder PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
- Ausreise (Reisewarnungen)
- Durchreise (im Zielgebiet gelten die Maßnahmen und Regeln des Zielgebietes)
- Die negativen Testergebnisse sind dem Ordnungsamt der Stadt Landshut per E-Mail über corona@landshut.de vorzulegen.
- Wichtiger Hinweis: Die Ausnahmeregelung für vollständig geimpfte und genesene Personen gilt nicht für Virusvariantengebiete (Quelle: §5 CoronaEinreiseV)
Download: Merkblatt Digitale Einreiseanmeldung
Informationen für Menschen mit Behinderung
- Faxformular für Stumme und Gehörlose
- Informationen in Gebärdensprache
- Informationen in leichter Sprache
-
Ordnungsamt
Amtsleitung Benedikt Neumeier
Luitpoldstraße 29 A, Zimmer 311
84034 Landshut
-
Öffnungszeiten
Hotline Einreise und Coronaregeln (Stadt Landshut)
Tel.: 0871 - 88 - 29 40, -29 41 und -29 42
E-Mail: corona@landshut.de
Hotline für positiv Getestete und Quarantänepflichtige (Gesundheitsamt Landshut)
Tel.: 0871 - 408-5000
E-Mail: gesundheit@landkreis-landshut.de
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Tel.: 089 - 122 220
Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr;
Sa. 10 - 15 Uhr
Öffnungszeiten
Hotline Einreise und Coronaregeln (Stadt Landshut)
Tel.: 0871 - 88 - 29 40, -29 41 und -29 42
E-Mail: corona@landshut.de
Hotline für positiv Getestete und Quarantänepflichtige (Gesundheitsamt Landshut)
Tel.: 0871 - 408-5000
E-Mail: gesundheit@landkreis-landshut.de
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Tel.: 089 - 122 220
Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr;
Sa. 10 - 15 Uhr