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Gesundheit

Stethoskop

Auf dieser und weiteren Seiten finden Sie einige Informationen, Angebote und Kontakte rund um das Thema Gesundheit.

Informationen zur GesundheitsregionPlus von Stadt und Landkreis Landshut können hier abgerufen werden.

Apothekenbetriebserlaubnis

Apotheke

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer im Gebiet der kreisfreien Stadt Landshut eine Apotheke betreiben will, benötigt eine Erlaubnis der Stadt Landshut. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und nur für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

Für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Filialapotheken ist die für den Sitz der Hauptapotheke zuständige Kreisverwaltungsbehörde verantwortlich. Sollte die Hauptapotheke ihren Sitz in Landshut haben ist das Ordnungsamt für die Erlaubnis zuständig.

Heilpraktiker

Globuli

Wer als Heilpraktiker tätig sein will benötigt dafür eine Zulassung. Diese wird nach einer beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegten erfolgreichen Prüfung von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.

Was muss ich tun?

Falls sich der Hauptwohnsitz in Landshut befindet, ist der Antrag zur Zulassung für die Heilpraktikerprüfung beim Ordnungsamt der Stadt Landshut zu stellen.

Formular:

folgt

Krankenanstalten

Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken brauchen gemäß § 30 Gewerbeordnung eine Konzession der zuständigen Behörde.

Der Antrag ist für den Fall, dass sich die Einrichtung im Stadtgebiet Landshut befindet, beim Ordnungsamt zu stellen.