Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei ist und bei folgenden Stellen aufgenommen werden kann:
- Standesamt des Wohnortes eines Elternteils/der Eltern
- Standesamt Landshut
- jedes Jugendamt, zum Beispiel das Stadtjugendamt Landshut
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung wird in der Regel gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den oben genannten Stellen aufgenommen werden. Gegebenenfalls sind noch weitere Personen (Dolmetscher, gesetzliche Vertreter bei minderjährigen Elternteilen etc.) zu beteiligen. Die persönliche Vorsprache aller Beteiligten ist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend nötig ist!
Falls Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben wollen, sollten Sie diese Erklärung in einem Termin mit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkunden lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert. Standesämter nehmen keine Sorgeerklärungen vor. Genauere Informationen zum Sorgerecht finden Sie hier im Jugendamt.
Kontakt
Kontakt Standesamt
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am 04./08./12./16./20./24./28./31. des Monats geboren
Doris Falter
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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am 02./06./10./14./18./22./26./30. des Monats geboren
Christa Retzer
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Für alle übrigen Geburtsdaten
Verena Nebauer
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Kontakt Stadtjugendamt
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Sachbearbeitung Beurkundungen
Bertalanitsch-Hoch Michaela
Luitpoldstr. 29 b
84034 Landshut
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Sachbearbeitung Beurkundungen
Martin Gallecker
Luitpoldstr. 29 b
84034 Landshut
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Sachbearbeitung Jugendamt
Theresa Soller
Luitpoldstr. 29 b, Zi. 214
84034 Landshut
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Standesamt im Einwohner- und Standesamt
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Stadtjugendamt
Luitpoldstraße 29 b
84034 Landshut
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Öffnungszeiten Standesamt
Öffnungszeiten Jugendamt
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