
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Sie bei uns einen Fischereischein beantragen.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins sind individuell und hängen von der Art des gewünschten Fischereischeins ab. Näheres finden Sie bei den einzelnen Unterpunkten der verschiedenen Fischereischeine, oder Sie setzen sich mit unserem Fachpersonal in Verbindung.
Fischereischein auf Lebenszeit
Dieser Fischereischein kann ab dem Alter von 14 Jahren und nach dem erfolgreichen Ablegen einer Fischereiprüfung beantragt werden. Dieser wird auf Lebenszeit ausgestellt. Er ist somit zeitlich unbegrenzt gültig. Die Ausstellung erfolgt gegen eine Gebühr von 35 Euro und einer Abgabe, welche sich nach dem Lebensalter richtet. Hier können Sie die Abgabe aus der Tabelle entnehmen.
Für die Beantragung benötigen Sie:
- 1x Lichtbild (möglichst biometrie tauglich)
- Fischereiprüfung im Original
- Personalausweis oder Pass
- gegebenenfalls alten Fischereischein
5 Jahres-Fischereischein
Dieser wird für je fünf Jahre ausgestellt. Er kann ab dem Alter von 14 Jahren und nach dem erfolgreichen Ablegen einer Fischereiprüfung beantragt werden. Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine Verlängerung möglich. Folgende Gebühren sind zu entrichten: Erstaustellung 35 Euro, Verlängerung 5 Euro. Neben den Gebühren wird immer eine Abgabe in Höhe von 40 Euro verlangt.
Für die Beantragung benötigen Sie:
- 1x Lichtbild (möglichst biometrietauglich)
- Fischereiprüfung im Original
- Personalausweis oder Pass
- gegebenenfalls alten Fischereischein
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein kann ab dem Alter von 10 Jahren ausgestellt werden und ist bis zum 18. Geburtstag gültig. Hierfür ist keine Fischereiprüfung nötig, aber es muss stets eine erwachsene Aufsichtsperson mit gültigen Fischereischein dabei sein. Das Fischen ohne eine Aufsichtsperson ist verboten. Für die Beantragung muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Für die Ausstellung wird eine einmalige Gebühr von 5 Euro und eine Abgabe, welche sich nach dem Lebensalter richtet, verlangt. Hier können Sie die Abgabe aus der Tabelle entnehmen.
Für die Beantragung benötigen Sie:
- 1x Lichtbild (möglichst biometrietauglich)
- Personalausweis oder Pass (Jugendlicher)
- Personalausweis oder Pass (Erziehungsberechtigter)
Beantragung Touristen/Jahresfischereischein
Der Touristenfischereischein oder Jahresfischereischein wird nur für Personen ausgestellt, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik besitzen. Dieser wird auf 1 Jahr zeitlich begrenzt ausgestellt. In diesem Jahr kann der Tourist insgesamt für drei Monate in Deutschland fischen. Die drei Monate kann er dabei selbst bestimmen.
Für die Ausstellung sind eine Gebühr von 7,50 Euro und eine Abgabe von 15 Euro zu entrichten. Eine Verlängerung kann gegen die gleiche Gebühr und Abgabe vorgenommen werden.
Für die Beantragung benötigen Sie:
- 1x Lichtbild (möglichst biometrietauglich)
- Personalausweis oder Pass
- Glaubhaftmachung der zulässigen Fischereiausübung im Herkunftsland
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Fundbüro im Einwohner-/Standesamt und Fischereischeine
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Mo.-Di.
07:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
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Mi.
07:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
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Do.-Fr.
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Öffnungszeiten
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