Mitmachen möglich machen
Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Wenn Sie oder Ihre Kinder Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Weitere Informationen
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Schulbedarf in Höhe von insgesamt 156,00 Euro pro Schuljahr
- Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von pauschal 15 Euro pro Monat
Diese Ausgaben werden komplett übernommen:
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte, soweit es dort angeboten wird - ausgeschlossen ist Mittagessen im Hort -
- eintägige und mehrtägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Schülerbeförderung
- Nachhilfeunterricht unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
Die meisten Leistungen aus dem Bildungspaket werden bis zum 25. Lebensjahr übernommen. Zuschüsse für Freizeitangebote erhalten Sie bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Sozialamtes.
Des Weiteren ist unter der Telefonnummer 030 221 911 009 das Bürgertelefon zum Thema "Bildungspaket" montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. Informationen erhalten Sie außerdem auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Antragstellung
Wohngeldbezieher und Kinderzuschlagsempfänger beantragen die Leistungen beim Sachgebiet Wohngeld des Sozialamtes im Rathaus II, Luitpoldstraße 29 a, 2. Obergeschoss.
Die Anträge werden dort ausgegeben. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig im Voraus. Wir weisen darauf hin, dass die Leistungen (Ausnahme Schulbedarf und Schülerbeförderung) grundsätzlich nur an den Leistungserbringer bezahlt werden.
Sie können die Anträge auch herunterladen und einreichen:
- Antrag Bildungspaket (außer Lernförderung)
- Bestätigung Ausflug
- Bestätigung mehrtägige Fahrt
- Bestätigung Mittagessen
- Bestätigung Aktivitäten
- Antrag Lernförderung (Bitte ausschließlich diesen Antrag für Lernförderung verwenden!)
- Bestätigung Schule Lernförderung
Empfänger von Asylbewerberleistungen beantragen die Leistungen beim Sachgebiet Allgemeine Sozialhilfe und Sonderaufgaben - Asylbewerberleistungen - des Sozialamtes im Rathaus II, Luitpoldstraße 29 a, 2. Obergeschoss.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen die Leistungen beim Sachgebiet Allgemeine Sozialhilfe und Sonderaufgaben des Sozialamtes im Rathaus II, Luitpoldstraße 29 a, 2. Obergeschoss.
Die Anträge werden dort ausgegeben. Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig im Voraus. Wir weisen darauf hin, dass die Leistungen (Ausnahme Schulbedarf und Schülerbeförderung) grundsätzlich nur an den Leistungserbringer bezahlt werden.
Sie können die Anträge auch herunterladen und einreichen:
Empfänger von Bürgergeld beantragen die Leistungen beim Jobcenter Landshut-Stadt.
Jobcenter Landshut-Stadt
Leinfelderstraße 6
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 69 77 83
Fax: 0871 - 69 74 60
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Leitung:
Reinhard Rußwurm
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Falls Sie einen persönlichen Vorsprachetermin wünschen, vereinbaren Sie hierzu bitte vorab telefonisch oder über Ihre Postfachfunktion in www.jobcenter.digital einen Termin.
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Sozialamt Bildungspaket
Sachbearbeitung
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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