Stadt landshut
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Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung für Schüler

Für Auszubildende, die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung die erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung haben, besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung nach Maßgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Voraussetzungen
Gefördert werden können Teilnehmer an schulischen Vollzeitausbildungen. BAföG für Studierende ist beim jeweiligen Studentenwerk zu beantragen! Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Deutsche, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Ausländer, insbesondere Angehörige von EU-Mitgliedstaaten. Gefördert werden können Auszubildende bis zum 45. Lebensjahr, sofern ihr individueller Förderanspruch noch nicht ausgeschöpft ist und die sonstigen Fördervoraussetzungen vorliegen.

Kosten
Keine

Rechtsgrundlagen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Bayerisches Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BayAGBAföG)
  • Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)

Aufstiegs-BAföG

Auszubildende mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung, die sich zu Technikern, Handwerks- und Industriemeistern etc. weiterqualifizieren wollen, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten "Aufstiegsbafög" (früher "Meisterbafög" genannt), erhalten.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr