
Auf den städtischen Friedhöfen sind Sarg- und Urnenbestattungen in vielfältiger Form möglich. Die Ausführungen auf dieser Seite können nur einen allgemeinen Überblick bieten. Sollten Sie ein Grabnutzungsrecht neu erwerben wollen (aufgrund eines Todesfalls oder auch bereits zu Lebzeiten auf Vorkauf) vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beratung mit unseren Mitarbeitern vor Ort.
Generell werden Grabnutzungsrechte nur an Landshuter Bürger vergeben. Gräber im Vorkauf werden nur dann vergeben, wenn von der jeweiligen Grabart ausreichend freie Gräber vorhanden sind.
Sargbestattungen
Die Sargbestattung soll innerhalb einer Frist von acht Tagen nach dem Tod erfolgen. Neben der konventionellen Beerdigung in einem Reihen- oder Wahlgrab gibt es auch die Möglichkeit der Beisetzung in einer Gruft.
Wahlgrab
Erdgräber werden meistens als Wahlgräber vergeben, das bedeutet der Bestattungsort kann bei einem neuen Grab ausgewählt werden, ebenso die Größe (ein- oder mehrstellig). Das Grab wird anlässlich der Beisetzung zunächst für einen bestimmten Zeitraum, mindestens für die Ruhezeit, vergeben und kann dann beliebig oft verlängert werden. In Erdgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.
Reihengrab
In einem Reihengrab kann nur eine Person beigesetzt werden. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben, das heißt die Lage des Grabs kann nicht frei gewählt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.
Wandgrab
Das Wandgrab ist ein Wahlgrab, bei dem kein Grabstein aufgestellt wird, sondern die Friedhofsmauer wie ein Grabmal gestaltet wird. Wandgräber sind im Hauptfriedhof und im Achdorfer Friedhof vorhanden.
Grüfte
Grüfte sind gemauerte Erdkammern, die Beisetzung erfolgt in einem Zinksarg, der in sich in einem Holzsarg befindet. Die Ruhezeit beträgt bei Sargbestattungen hier 30 Jahre. Auch Urnen können in Grüften bestattet werden. Die Ruhezeit beträgt dann 10 Jahre.
Urnenbestattungen
Für die Bestattung von Urnen stehen verschiedene Grabarten zur Auswahl. Daneben ist auch die Beisetzung in einem Wahlgrab jederzeit möglich, sofern dieses nicht voll belegt ist.
Auch für Urnen besteht in Bayern nach wie vor der Friedhofszwang, das heißt dass auch Urnen nur auf einem Friedhof bestattet werden dürfen. Alternative Bestattungsformen, wie sogenannte Diamantbestattungen, das Verstreuen der Urnenasche usw. sind nach derzeitiger Rechtsprechung in Bayern nicht zulässig.
Urnenerdgrab
Hier ist während der zehnjährigen Ruhezeit die Beisetzung von bis zu vier Urnen möglich. Die Grabstätte kann individuell gestaltet werden.
Urnengemeinschaftsgrab
Im Hauptfriedhof und im Achdorfer Friedhof können Urnen in einem Urnengemeinschaftsgrab beigesetzt werden. Die Grabanlage wird von städtischem Personal gepflegt.
Urnennischen
Die Beisetzung in Urnennischen (Urnenwände, -erdnischen,–stelen oder -würfel) ist in allen städtischen Friedhöfen möglich. Die Grabanlage wird von städtischem Personal gepflegt.
Urnenbaumgrab
Im Nordfriedhof ist in zwei Abteilungen die Beisetzung von zersetzungsfähigen Urnen unter Bäumen möglich. Individueller Grabschmuck und Anpflanzungen sind bei dieser naturnahen Art der Bestattung nicht vorgesehen.

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Sachgebietsleiter
Stephan Zellner
Friedhofstr. 1
84028 Landshut
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Sachbearbeiterin
Kathrin Maier
Friedhofstr. 1
84028 Landshut
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Sachbearbeiterin
Michaela Strasser
Friedhofstr. 1
84028 Landshut
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Friedhofsaufseher
Thomas Veigl
Friedhofstr. 1
84028 Landshut
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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So.
09:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
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