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Beistandschaft

Symbolbild Panorama Landshut

Unterhaltsberatung

Das Stadtjugendamt Landshut unterstützt und berät alleinerziehende Elternteile und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei Fragen rund um das Thema "Unterhalt".

Beistandschaft

"Symbolbild Beistandschaft Geld Dokumente mit Düsseldorfer Tabelle"Die Beistandschaft ist ein Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft  und/oder Geltendmachung des Kindesunterhalts. Sie schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten zu regeln, gegebenenfalls auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Die Beistandschaft endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Beistandschaft kann jederzeit beendet und bei Bedarf wieder beantragt werden.

Die Prüfung der Unterhaltspflicht kann auch ergeben, dass der andere Elternteil keine oder nur sehr geringe Unterhaltszahlungen für Ihr Kind leisten muss. In anderen Fällen besteht zwar eine Unterhaltsverpflichtung, der andere Elternteil ist jedoch aktuell nicht in der Lage, Unterhaltszahlungen zu leisten. In solchen Fällen bietet sich alternativ oder ergänzend zur Beistandschaft die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen an. Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Kindern, die keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen erhalten.

Die Beantragung einer Beistandschaft hat keinen Einfluss auf die elterliche Sorge für Ihr Kind.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Beistandschaft beantragen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenfalls Vaterschaftsanerkennung
  • gegebenfalls bereits vorhandene Unterhaltstitel
  • Einkommensnachweise des alleinerziehenden/antragstellenden Elternteils                             

      zum Beispiel Lohnabrechnungen, Elterngeldbescheid, Arbeitslosengeld-II-Bescheid etc.

Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.

    • Öffnungszeiten Jugendamt
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.

    Öffnungszeiten Jugendamt
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.