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Trennungs- & Scheidungsberatung/ Familiengerichtshilfe

Symbolbild St. Martin

Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend - sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Unabhängig von den Problemen der Eltern steht fest, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen muss. Daher sollten die Eltern möglichst einvernehmliche Vereinbarungen zugunsten des Kindes treffen. Das ist in vielen Fällen jedoch schwierig. Insbesondere die Regelung des Sorgerechts oder Umgangsrechts sind oftmals problematisch.

Eltern haben in diesen Fällen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt oder entsprechende Beratungsstellen, die von den Jugendämtern unterstützt werden. In Landshut wird diese Aufgabe von der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle übernommen. Die Beratung der Erziehungs-, Jugend und Familienberatungsstelle unterscheidet sich inhaltlich nicht von der des Jugendamtes und verfolgt die gleichen Ziele.

Die Beratung soll helfen

  1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
  2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
  3. im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Grundsätzlich hat das Kind Anspruch auf ein Umgangsrecht mit beiden Elternteilen. Umgang bedeutet, dass Kind und Elternteil regelmäßig Zeit miteinander verbringen. Ebenso können beide Elternteile und gegebenenfalls auch Dritte (zum Beispiel Großeltern) ein Recht auf Umgang mit einem Kind haben. Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes bietet Unterstützung, Beratung und Vermittlung zwischen beiden Elternteilen, um eine gemeinsame Lösung für Umgangsstreitigkeiten zu finden.

Für eine Beratung nehmen Sie über das Sekretariät des Allgemeinen Sozialen Dienstes Kontakt mit der zuständigen pädagogischen Fachkraft auf. Bei Fragen zum Thema Unterhalt stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich "Beistandschaften" zur Verfügung.

Symbolbild Streit Eltern, trauriges Kind

Familiengerichtshilfe

Wenn Eltern nach einer Trennung und Scheidung keine einvernehmlichen Lösungen für ihr Kind finden können, muss oftmals das Familiengericht über die Regelungen bezüglich des Sorgerechts oder des Umgangsrechts entscheiden.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes wird vom Familiengericht aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben, wie eine Regelung im Sinne des Kindeswohls gestaltet sein sollte. Diese Stellungnahme wird auf der Grundlage von persönlichen Gesprächen mit den Eltern (einzeln oder gemeinsam) sowie mit den betroffenen Kindern erstellt. Das Jugendamt erhält vom Familiengericht die relevanten Daten. Eine Fachkraft des Jugendamtes nimmt daraufhin Kontakt zu den Eltern auf, um Termine zu persönlichen Gesprächen zu vereinbaren. Dies kann dadurch erleichtert werden, das bei der Antragsstellung bei Gericht bereits die notwendigen Kontaktdaten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen angegeben werden.

Das Jugendamt vermittelt auch auf Empfehlung des Familiengerichts gegebenenfalls weiterführende beratende oder unterstützende Maßnahmen (zum Beispiel begleitete Umgangskontakte) und hat in diesen Fällen dem Familiengericht über deren Verlauf und Ergebnis zu berichten.

  • Sachbearbeitung Soziale Dienste

    Helga Wernthaler

    Luitpoldstraße 29 b, Zi. 119

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten Jugendamt
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.

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