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Jugendhilfe im Strafverfahren

Symbolbild Rathaus Balkon

Die Jugendhilfe in Strafverfahren, ursprünglich Jugendgerichtshilfe genannt, begleitet und berät Jugendliche und junge Volljährige vor, während und nach dem  Strafverfahren.

Sie ist Ansprechpartner für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, gegen die ein Strafverfahren anhängig ist.

Welche Aufgaben hat die Jugendhilfe im Strafverfahren?

  • Titelbild Flyer Jugendhilfe im StrafverfahrenWir informieren über den Verlauf des Strafverfahrens, die rechtlichen Grundlagen, den konkreten Ablauf der Gerichtsverhandlung und über die Folgen des Verfahrens.
  • Wir begleiten das gesamte Strafverfahren, von der Einleitung polizeilicher Maßnahmen über die Verhandlung vor dem Jugendgericht bis zur Erledigung der Vollstreckung.
  • Wir beraten die beschuldigten jungen Menschen bei Problemen und Konflikten, auch über die Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe.
  • Wir berichten in einer fachlichen Stellungnahme über Entwicklung, Lebenssituation, soziales Umfeld und Zukunftspläne des jungen Menschen und begleiten ihn bei seiner Gerichtsverhandlung.
  • Wir unterstützen das Gericht bei der Entscheidungsfindung durch erzieherische Gesichtspunkte und mit entsprechenden Vorschlägen zu pädagogischen Maßnahmen.
  • Wir helfen Beschuldigten dabei, die vom Jugendgericht auferlegten Weisungen und Auflagen (zum Beispiel Sozialstunden, die Betreuungsweisung oder der Opfer-Täter-Ausgleich) zu erfüllen und vermitteln an die jeweiligen Kooperationspartner.

Sozialstunden

Das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft können die Ableistung von Sozialstunden anordnen. Das bedeutet, dass die Jugendlichen oder Heranwachsenden unentgeltlich eine gemeinnützige Arbeit verrichten.

Wir unterstützen bei der Vermittlung einer passenden und geeigneten Einsatzstelle.

    Öffnungszeiten Jugendamt
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr