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Erzieherische Hilfen & Eingliederungshilfen

Panorama Landshut

Kindererziehung ist eine vielseitige, verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei kann es immer mal zu Problemen und Konflikten kommen.

Beratung und Unterstützung

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Stadtjugendamtes berät Sie und Ihre Familie bei Erziehungsproblemen und unterstützt Sie bei der Suche nach Hilfsangeboten. Das Hilfsangebot des Jugendamts richtet sich nicht nur an Eltern und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sondern an auch die Kinder und Jugendlichen selbst, wenn diese erstmal ohne ihre Eltern über ihre Probleme sprechen möchten.

Hilfen zur Erziehung

Sollte sich im Zuge der Beratung herausstellen, dass ein intensiverer Hilfebedarf besteht, können "Hilfen zur Erziehung" gewährt werden. Die Jugendhilfe bietet ein breites Spektrum an unterschiedlichen Hilfsangeboten. Im Rahmen der familienunterstützenden Hilfen wie der Sozialpädagogischen Familienhilfe oder einer Erziehungsbeistandschaft werden Sie und Ihre Familie durch sozialpädagogische Fachkräfte individuell nach Hilfebedarf begleitet und unterstützt. In sehr schwerwiegenden Fällen, wo ein weiteres Zusammenleben aller Familienangehörigen nicht mehr möglich ist, ist gegebenenfalls auch eine Fremdunterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder einem Heim notwendig.

Die notwendige Maßnahme stimmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes mit Ihnen ab und legen konkrete Ziele der Maßnahmen in einem individuellen Hilfeplan fest. Der Fortschritt und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Eingliederungshilfen

Das Jugendamt ist auch für die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder zuständig. Die Eingliederungshilfe soll Kinder, bei denen eine seelische Behinderung festgestellt wurde oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, dass Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden.

Kontakt

Zuständig für die Gewährung von Hilfen sind die Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Die Zudornung erfolgt nach dem Wohnort des betroffenen Kindes. Ein Team ist zuständig für die Wohnorte nördlich der Isar (Stadtteile: Nikola, Industrieviertel, Wolfgang, West, Münchnerau Isar), das andere Team für die Wohnorte südlich der Isar (Stadtteile: Achdorf, Berg, Schönbrunn, Peter & Paul, Frauenberg, Altstadt). Die Grenze bildet die kleine Isar.

Nördlich der Isar

Stadtteile: Nikola, Industrieviertel, Wolfgang, West, Münchnerau

Durchwahl Name
88 - 23 24 Herr Meßmann
88 - 23 29 Frau Herzog
88 - 23 31 Frau Brabender
88 - 23 32 Frau Jackl
88 - 23 98 Frau Huber
88 - 23 34 Herr Üblacker
88 - 23 35 Frau Wortmann
88 - 23 37 Frau Karl
88 - 23 45 Frau Buchner
88- 23 18 Frau Gebhart

Südlich der Isar

Stadtteile: Achdorf, Berg, Schönbrunn, Peter & Paul, Frauenberg, Altstadt

Durchwahl Name
88 - 23 22 Frau Mirlach
88 - 23 23 Frau Schmuckermaier
88 - 23 25 Frau Hartl
88 - 23 26 Frau Ostner
88 - 23 27 Frau Beste
88 - 23 28 Frau Schneegans
88 - 23 36 Frau Klingshirn
88 - 23 30 Frau Meier
88 - 23 38 Frau Mandl

  • Sachbearbeitung Soziale Dienste

    Heidi Rahm

    Luitpoldstr. 29 b, Zi. 119

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 23 39

    Fax: 0871 - 88 23 01

    Mail: heidi.rahm@landshut.de

  • Sachbearbeitung Soziale Dienste

    Helga Wernthaler

    Luitpoldstraße 29 b, Zi. 119

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten Jugendamt
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.

    Öffnungszeiten Jugendamt
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    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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