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Adoption

Symbolbild Stadt Landshut

 Adoption ist kein "Ereignis", sondern ein lebenslanger Prozess.

Bei einer Adoption wird ein rechtliches, nicht auf biologischer Abstammung beruhendes Eltern-Kind-Verhältnis gegründet. Dabei wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern des Kindes aufgelöst und ein neues Verwandtschaftsverhältnis zu den sozialen Eltern rechtlich besiegelt.

Es gibt verschiedene Formen der Adoption. Zu den bekanntesten Formen zählen die Auslandsadoption, die Erwachsenenadoption oder die Stiefkindadoption.

Es kann viele Gründe geben, warum sich Paare für die Adoption eines Kindes interessieren. Der häufigste Fall in der Praxis ist die Adoption eines Stiefkindes durch den Ehe- oder Lebenspartner eines Elternteils. Auch kinderlose Paare können sich ihren Kinderwunsch durch eine Adoption erfüllen.

Auf der anderen Seite gibt es die leiblichen Eltern, die aus ganz verschiedenen Gründen ihr Kind zur Adoption freigeben wollen. Auch sie stehen vor einer schwierigen und weitreichenden Entscheidung.

An einer Adoption sind somit immer drei Parteien, die Adoptivfamilie, die Herkunftsfamilie und vor allem das Kind beteiligt. Die Adoptionsvermittlungsstelle bietet allen Beteiligten Beratung, Unterstützung und Begleitung während und auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens:

Schwangere / freigebende Mütter

finden bei uns:

  • Akzeptanz
  • umfassende Beratung
  • Unterstützung für die richtige Entscheidung
  • Mitwirkung bei der Auswahl der Adoptiveltern
  • weiterführende Begleitung

Übrigens: Adoptionsfreigabe ist nicht anonym, aber diskret. 

Adoptivkinder

haben Anspruch auf:

  • Auswahl der für sie geeigneten Familie
  • fachliche Begleitung des Adoptivverhältnisses
  • Unterstützung bei der Suche nach den leiblichen Eltern (auch wenn die Adoption schon viele Jahre her ist)

Adoptivbewerber

haben Anspruch auf:

  • Überprüfung ihrer Verhältnisse
    - Wohnverhältnisse
    - Finanzielle Situation
    - Motivation
    - Paarbeziehung
    - Belastbarkeit
    - Erziehungsfähigkeit
  • Überprüfung der Adoptionseignung bei Auslandsadoption
  • Vorbereitung und Begleitung während der Wartezeit
  • Beratung in Fragen der Auslandsadoption
  • Beratung in Fragen von Stiefeltern- und Verwandtenadoption

Adoptivfamilien

haben Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung:

  • vor und nach der Aufnahme des Adoptivkindes
  • sowie nach Abschluss der Adoption (zum Beispiel bei Aufklärung des Kindes, Schulschwierigkeiten, Pubertät)

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre des Bayerischen Landesjugendamtes zum Thema Adoption.

Symbolbild Familie
  • Sachbearbeitung Jugendamt

    Andrea Just

    Luitpoldstraße 29 b, Zi. 206

    84034 Landshut

  • Sachbearbeitung Jugendamt

    Susan Bodensteiner

    Luitpoldstr. 29 b, Zi. 204

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 23 17

    Fax: 0871 - 88 23 01

    Mail: susan.bodensteiner@landshut.de

    • Öffnungszeiten Jugendamt
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Die individuellen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können von den Öffnungszeiten des Jugendamtes abweichen.

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