
Menschen mit Behinderung
Wir möchten Sie auf dieser Seite umfassend über Angebote und Leistungen sowie über Beratungsmöglichkeiten und Hilfen informieren. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderung Carolin Völkner und des Behindertenbeirats der Stadt Landshut.
Wir haben für Sie alles Wissenswerte zusammengefasst. Die vielfältigen Themen und Interessenlagen können hier jedoch nicht im Einzelnen dargestellt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen und Anliegen an die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Landshut zu wenden.
Durch Anklicken des grauen Balkens öffnet sich die jeweilige Seite und detaillierte Informationen werden sichtbar.
Inklusive Region Landshut
Auf der Homepage der Inklusiven Region Landshut finden Sie aktuelle Informationen zu den Bereichen Bildung, Ausbildung und Arbeit, Mobilität, Leben und Wohnen sowie über barrierefreie Freizeitangebote.
Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote und verschiedene Informationen rund um die Themen Behinderung, Barrierefreiheit und Inklusion.
Sie gelangen hier zur Homepage.
Einkaufshilfen
In diesen schwierigen Zeiten setzen Ehrenamtliche ein Zeichen der Solidarität. Ausschließlich für Personen, die keine andere Möglichkeit haben, Einkäufe auf andere Art und Weise erledigen zu lassen, bieten die ins Leben gerufenen "Einkaufshilfen" Unterstützung an.
Das Angebot gilt für
- Senioren
- chronisch Erkrankte und
- Menschen mit Behinderung
fala
Kontakt:
Telefon: 0871 - 20 66 27 30 oder über info@freiwilligen-agentur-landshut.de
Die Ehrenamtlichen der fala können im gesamten Stadtgebiet vermittelt werden. Die Einkaufshilfen können nur unter der Voraussetzung organsiert werden, dass die nachfragenden Personen die Kosten für ihre Einkäufe vollständig tragen können.
Die fala sichert zu, ausschließlich vertrauenswürdige Engagierte zur Unterstützung zu vermitteln. Die Helfer sind registriert, haben einen fala-Ausweis und sind zu Stillschweigen verpflichtet.
RADIO TRAUSNITZ Nachbarschafts-Initiative
Die Nachbarschafts-Initiative von RADIO TRAUSNITZ bringt Leute zusammen, die helfen wollen und Personen, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Einfach das Formular anklicken und ausfüllen!
Wohnberatung / Wohnungsanpassung
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Inklusive Wohngemeinschaften
Wohnen als Grundrecht
Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, mit wem, wo und wie er leben möchte. Dieses Recht sollte unabhängig von eventuellen Einschränkungen oder persönlichen Merkmalen jeder Mensch wahrnehmen können. Dieser Grundsatz ist der ursprüngliche Ansporn, inklusive Wohngemeinschaften zu gründen.
Dabei unterscheidet sich eine inklusive Wohngemeinschaft nicht unbedingt von einer Wohngemeinschaft im üblichen Sinn. Der wesentliche Unterschied liegt in der Besonderheit, dass Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf zusammen leben.
Es gibt sie nicht - "die" inklusive Wohngemeinschaft, weder in Bezug auf eine vorgegebene Anzahl noch im Hinblick auf den Unterstützungsbedarf von Mitbewohner. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig.
In der Stadt Landshut haben bereits einige interessierte Personen zusammen gefunden. Sie treffen sich zu einem regelmäßigen Stammtisch. Wenn auch Sie Interesse haben, dann melden Sie sich bei Frau Alexandra Wüst: wuestalexandra@web.de
Nähere Informationen zu "Inklusiven Wohngemeinschaften" und wie bei der Gründung einer "Inklusiven Wohngemeinschaft" vorgegangen werden kann, erhalten Sie bei "WOHN:SINN - Bündnis für inklusives Wohnen".
Fink WG e.V.
Der eingetragene Verein Fink WG verfolgt unter anderem das Ziel, das Leben in "Inklusiven Wohngemeinschaften" in der Region Landshut zu ermöglichen.
stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Für mehr Informationen, insbesonders über Einrichtungen im Stadtgebiet, klicken Sie bitte hier.
Pflege & Hilfen zu Hause / Pflegeberatung
Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.
Behindertenparkplätze
WCs für Behinderte im Stadtgebiet
Hier finden Sie die Standorte der öffentlichen WC's für Schwerbehinderte, wobei sich einzelne WC-Anlagen innerhalb der öffentlichen Toiletten befinden. Der Zutritt zu allen WC's für Schwerbehinderte ist ausschließlich mit dem Euro-Schlüssel möglich.
Für die WC-Anlagen bestehen unterschiedliche Öffnungszeiten. Im Stadtgebiet sind - probeweise - wieder vier Toiletten rund um die Uhr nutzbar. Die WC-Anlage am Hauptbahnhof ist ebenfalls rund um die Uhr nutzbar, sie wird allerdings von der Deutschen Bahn betrieben.
Rente
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Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Sie wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ. Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, das heißt, sie wird unter anderem nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern bestehen.
Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung werden im Rahmen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbracht.
Zuständiger Sozialhilfeträger und Ansprechpartner ist der Bezirk Niederbayern -Sozialverwaltung-
Die Hilfe umfasst folgende Bereiche:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
- heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf und zu einer Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
- Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
- Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Bezirk Niederbayern Sozialverwaltung
Am Lurzenhof 3 c
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 97 51 21 00
Fax: 0871 - 97 51 21 90
Übernahme von Heimkosten & Kosten der Tagespflege
Reichen bei Einzug in eine stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung das eigene Einkommen und das einzusetzende Vermögen nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken, können Sie beim Bezirk Niederbayern - Sozialverwaltung - einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten für die stationäre Einrichtung stellen. Ebenso kann eine Kostenübernahme für eine notwendige Tagespflege beim Bezirk Niederbayern beantragt werden.
Der Bezirk Niederbayern ist allerdings nur dann zuständig, wenn der aktuelle Wohnsitz bzw. bei einer Heimaufnahme der letzte Wohnsitz vor dem Einzug in die stationäre Einrichtung in Niederbayern ist oder war. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern.
Bezirk Niederbayern Sozialverwaltung
Am Lurzenhof 3 c
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 97 51 21 00
Fax: 0871 - 97 51 21 90
Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Wohngeld
Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
Kindertageseinrichtungen
Für Fragen zur integrativen und inklusiven Betreuuung in Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort und Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht des Amtes für Kindertagesbetreuung.
Schule
Inklusionsberatung Grund- und Mittelschulen
Die Inklusionsberatungsstelle ist eine unabhängige Anlaufstelle. Sie kann von jedem Bürger der Stadt Landshut und des Landkreises Landshut genutzt werden. Die Beratungsstelle sieht sich als ergänzendes Angebot zu anderen Beratungs- und Fördereinrichtungen, vor allem im Übergangsbereich. Die Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Weitere Informationen (Beratungsteam, Sprechzeiten, etc.) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Flyer
Autismus
Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) zählen zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Sie sind angeboren und treten in unterschiedlichen Ausprägungen auf.
Die Störungen zeigen sich in drei Kernbereichen:
- qualitative Auffälligkeiten in der gegenseitigen sozialen Interaktion;
- qualitative Auffälligkeiten in der Kommunikation und Sprache;
- stereotypes, repetitives Verhalten und Sonderinteressen.
Betroffene Menschen und ihre Familien bedürfen einer dauerhaften, intensiven und an ihren Kompetenzen orientierten Unterstützung, Förderung und Begleitung.
Das Netzwerk Autismus Niederbayern mit der Beratungsstelle in Passau hält folgende Angebote bereit:
- Hilfen für Betroffene und Angehörige
- Kompetenz für Einrichtungen und Fachleute
- Netzwerkarbeit
- Fort- und Weiterbildungen, Vorträge und Veranstaltungen
Speziell in Landshut bietet das Netzwerk Autismus einmal im Monat eine Außensprechstunde, zwei Elterngruppen und eine Betroffenengruppe an.
Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.
Netzwerk Autismus
Beratungs- und Koordinationsstelle für Niederbayern
Bahnhofstr. 32
94032 Passau
Tel.: 0851 - 75 63 81 97
Fax: 0851 - 75 63 85 72

EUTB
Der Verein für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern e.V. (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos an allen Fragen wie z.B. zur Rehabilitation, Teilhabe, Schwerbehinderung und Pflege.
Sprechstunden:
Dienstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Näheres zu den Ansprechpartnern, Außensprechtagen und weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer und dem zur Verfügung gestellten Newsletter der EUTB.
Verein für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in den Bezirken Oberpfalz und Niederbayern e. V.
Büro Landshut-Stadt
Spiegelgasse 207
84028 Landshut
Tel.: 0171 - 23 36 496

Die Beratung der EUTB der Diakonie Landshut erfolgt durch zwei festangestellte Peerberater und Beraterinnen und zwei erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Sprechstunden:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
Diakonie Landshut
Freyung 615
84028 Landshut

Hörbehinderung
Geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin
Brigitte Ringlstetter
Rupprechtstr. 19a
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 67 632
Mobil: 0179 - 76 56 874
Fax: 0871-67 632
Die Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung im Regierungsbezirk Niederbayern der BLWG (Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.V. ehemals: BLWG - Bayerischer Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter) bietet eine kostenlose Beratung zum Thema Hörbehinderung an, weitere Informationen erhalten Sie im
- Flyer über die Sprechzeiten für Menschen mit Hörbehinderung und deren Angehörigen im AWO-Gebäude, Ludmillastraße 15a in Landshut mit Frau Wagner von der BLWG für das erste Halbjahr 2022
- Flyer über die Sprechzeiten für die Gehörlosen-Beratung in der Beratungsstelle der EUTB, Freyung 615 in Landshut mit Frau Kurzendorfer von der BLWG für das erste Halbjahr 2022
BLWG
Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung im Regierungsbezirk Niederbayern
Gammelsdorfer Str. 23
94315 Straubing
Tel.: 09421 - 42 870
Fax: 09421 - 42 797

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Außensprechtage in Landshut, AWO-Gebäude, Ludmillastr. 15 a, Saal EG
Nur nach telefonischer Anmeldung unter 09421 78 89 048 oder per Mail iss-ndb@blwg.de
Arbeitsassistenz für blinde und sehbehinderte Arbeitnehmer
Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt
DVBS veröffentlicht Dokumentation zur Arbeitsassistenz in horus spezial X
Wie wichtig das Thema Arbeitsassistenz ist, zeigte sich an der gutbesuchten Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt" des deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der PRO RETINA. Über 90 Interessierte nahmen im Herbst 2021 an der Veranstaltung teil.
Durch die Digitalisierung und nicht zuletzt die Pandemie haben agile Arbeitsformen, Homeoffice und Online-Assistenz an Bedeutung gewonnen. Dazu kommen komplexe IT-Anwendungen. Mit diesen Entwicklungen muss die Arbeitsassistenz Schritt halten, um als wesentliches Instrument für die Sicherung beruflicher Teilhabe seheingeschränkter Erwerbstätiger auch in Zukunft zu funktionieren.
Im horus spezial Band X veröffentlicht der DVBS die Dokumentation der Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt". Die Dokumentation enthält neben 15 Forderungen zur Verbesserung der Förderung von Arbeitsassistenz, die im Rahmen der Weiterbildungstagung erarbeitet wurden, vertiefende Informationen zum Thema. Klaus Winger, der Initiator der Weiterbildungstagung, verfasste einen Beitrag zur historischen Entwicklung der Arbeitsassistenz und aktueller Aufgaben der Selbsthilfe. Darüber hinaus enthält die Dokumentation Links zu den Audiomitschnitten der Vorträge, zur Online-Veranstaltungsreihe "Ratschlag: Gute Arbeitsassistenz" sowie zur E-Learning-Plattform "Arbeitsassistenz" von DVBS und PRO RETINA.
horus spezial X ist als Printausgabe oder digital, wahlweise auf CD-ROM oder per Download-Link mit Hörfassung, beim DVBS (E-Mail: info@dvbs-online.de, Telefon: 06421 948880) erhältlich.
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 - 94 88 813
Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen Arbeitskreis
Seit etwa 20 Jahren existiert bereits ein Netzwerk aus Personen, die sich in ihrer täglichen Arbeit für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sowie deren Eltern und Geschwisterkindern einsetzen.
In diesem Gremium sind vertreten:
- die OBA der Lebenshilfe,
- die OBA des BRK,
- das Sozialpädiatrische Zentrum am Kinderkrankenhaus Landshut (SPZ),
- der Sozialdienst und die Seelsorge am Kinderkrankenhaus Landshut,
- der Verein Hand in Hand sowie
- die Selbsthilfekontaktstelle Diakonie Landshut
Immer mehr Menschen nehmen die Selbsthilfe als eine Möglichkeit der Selbstverantwortung wahr, vor allem im Gesundheitswesen aber auch für psycho-soziale und gesellschaftliche Bereiche. Die Bereitschaft, sich Selbsthilfegruppen anzuschließen nimmt daher immer mehr zu.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle der Diakonie Landshut berät Betroffene und Interessierte zum Thema Selbsthilfe und betreut Selbsthilfegruppen in der Stadt Landshut und im Landkreis. Bei der Kontaktstelle finden Sie die bekannten Selbsthilfegruppen aus der Region. Das Verzeichnis der Kontaktstelle erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich Selbsthilfegruppen oft spontan bilden und auch wieder auflösen. Einzelne Gruppen möchten auch keine Veröffentlichung in dieser Form.
Selbsthilfe-Kontaktstelle Landshut
Diakonisches Werk Landshut e. V. Sarah Honemann
Maistraße 8
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 60 91 14
Fax: 0871 - 6 09 61 14

Die Angebote der Offenen Behindertenarbeit (OBA) der Lebenshilfe Landshut e. V. richten sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Die Angebote umfassen:
- Beratung
- Familienentlastenden Dienst
- Freizeitangebote
Offene Behindertenarbeit (OBA)
Einrichtung der Lebenshilfe Landshut e. V.
Brauneckweg 8
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 97 40 590
Fax: 0871 - 97 40 59 99

Die Beratungsstelle der OBA des BRK Landshut bietet körperlich und/oder geistig behinderten und chronisch kranken Menschen Hilfe bei der Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens an. Sie unterstützen und entlasten die Familien mit behinderten Angehörigen. Die Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Bayerisches Rotes Kreuz - Beratungsstelle der OBA
BRK Servicebüro Brigitte Laumann
Zweibrückenstr. 655 (Eingang Mühlenstr.)
84028 Landshut
Tel.: 0871 96 22 129

Familien mit einem oder mehreren Ungeborenen, Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit einer lebensbedrohlichen und möglicherweise lebensverkürzenden Erkrankung ab der Diagnose und lebenslimitierend erkrankte Erwachsene mit minderjährigen Kindern können sich vom ambulanten Kinderhospiz München im Zentrum Niederbayern beraten lassen.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Der Kriseninterventionsdienst RUF24 bietet eine kostenlose 24-Stunden Rufbereitschaft an unter Tel.: 0157 - 73 31 11 10 oder E-Mail: RUF24@kinderhospiz-muenchen.de
Die Epilepsieberatung Niederbayern im SPZ am Kinderkrankenhaus St. Marien informiert, berät und unterstützt Betroffene jeden Alters, oder deren Angehörige, sowie sonstige Ratsuchende und Institutionen. Die Beratung umfasst persönliche, familiäre, schulische, berufliche und sozialrechtliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Epilepsie Beratung Niederbayern - Außenstelle an der Kinderkrankenhaus St. Marien gGmbH
Elisabeth Staber-Melzig
Grillparzerstraße 9
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 85 21 314
Fax: 0871 - 85 21 406
Die Aufgaben des Sozialdienstes im Sozialpediatrischen Zetrum (SPZ) am Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut sind die Beratung und Unterstützung von Kindern und deren Familien in besonderen Lebenslagen. Der Blick richtet sich dabei auf den Alltag und auf das soziale Umfeld des Kindes und der Familie. Das zentrale Motto ist die "Hilfe zur Selbsthilfe".
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) am Kinderkrankenhaus St. Marien gGmbH
Sozialdienst - Sabine Becker
Grillparzerstr. 9
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 85 21 325
Die Seelsorger am Kinderkrankenhaus St. Marien sind für Kinder sowie Eltern da, wenn diese über das sprechen wollen, was sie bewegt und schaffen gerne Zeit und Raum für eine Atempause.
Kinder, Eltern, andere Angehörige und Besucher sind herzlich eingeladen
- donnerstags um 14 Uhr zu einer "Segenszeit" in der Kapelle
- zu Gottesdiensten bei besonderen Anlässen
- sich in der Kapelle als einen Raum der stille zurückzuziehen
um Ruhe zu finden, zu beten oder Gedanken im aufliegenden "Sorgen-"Buch aufzuschreiben.
Seelsorge am Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut gGmbH
Georg Stürzl & Hans-Joachim Lessmann
Grillparzerstr. 9
84036 Landshut
Tel.: 0871 - 85 21 288
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weitere E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme:
hans-joachim.lessmann@st-marien-la.de
-
Sozialamt Behindertenbeauftragte
Carolin Völkner
Luitpoldstraße 29 a
84028 Landshut
-
-
Mo.-Di., Do.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
-
Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Bitte -wenn möglich- einen Termin vereinbaren.
Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
-
-
Mo.-Di., Do.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
-
Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Bitte -wenn möglich- einen Termin vereinbaren.
Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
- Das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert in leichter Sprache über den Vertrag der Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Seite heißt "Ich kenne meine Rechte".
- Zur Barrierefreiheitserklärung des Webauftritts
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Familienratgeber
- Behindertenbeauftragter für Bayern
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache
- Zentrum Bayern Familie Soziales - Inklusionsamt - Wegweiser für Menschen mit Behinderung
- Lebenshilfe Landshut Veranstaltungsflyer der offenen Behindertenarbeit
- Die Webseite der Stadt Landshut erklärt in leichter Sprache
- Inklusive Region Landshut