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Benutzung und Forschung im Stadtarchiv

Wappen im historischen Archivgewölbe

Das Archiv der Stadt Landshut steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Die Benutzung von Archivalien erfolgt in den Räumen des Stadtarchivs.

Stadtgeschichtsforschung

Das Stadtarchiv hat vielfältige Quellen zur Geschichte Landshuts inventarisiert. Die Archivalien sind auf Antrag allen Interessierten im Benutzerraum zugänglich.

Was muss ich wissen?

Prinzipiell sollte jedes Forschungsthema möglichst genau umrissen sein. Je genauer das Forschungsanliegen beschrieben ist, um so gezielter kann nach Quellen gesucht werden. Es empfiehlt sich vor einem Archivbesuch telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob genügend Quellenmaterial für die beabsichtigte Arbeit vorhanden ist.

Ferner gilt es zu beachten, dass viele Quellen, vor allem vom 13. bis zum 19. Jahrhundert handschriftlich verfasst sind. Daher sind zum Entziffern der Quellentexte Lesekenntnisse, insbesondere der alten deutschen Kurrentschriften, erforderlich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite, die Auswertung der Quellen, vor allem das Lesen, übernehmen sie aber natürlich nicht.

Benutzerraum im Stadtarchiv

Benutzerraum im Stadtarchiv

Familienforschung

Familienforschung kann im Stadtarchiv anhand von Adressbüchern (ab 1882 vorhanden), der Häuserchronik, Band 1 und 2, von Theo Herzog sowie von Familienstandsbögen betrieben werden. Zum Teil können zur Recherche auch die (früh-) neuzeitlichen Bürgeraufnahmebücher herangezogen werden.

Hinweis: Die für die Familien- und auch für die Heimatforschung wichtigen Quellen der Briefprotokolle der Stadt Landshut aus dem Zeitraum von 1550 bis 1808 werden aufgrund der Verwaltungsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts heute zuständigkeitshalber im Staatsarchiv Landshut verwahrt und können dort eingesehen werden.

Was muss ich sonst noch wissen?

Bei der Familienforschung ist es wichtig, mit möglichst genauen Angaben im Archiv nachzufragen. Ein kurzer telefonischer Anruf oder eine Anfrage via E-Mail kann da hilfreich sein.

Unnötige Anfragen spart man sich, wenn man sich vorab informiert, ob die gesuchten Personen in der Stadt Landshut oder den im Laufe der Zeit eingemeindeten Orten gelebt hatten. Denn: Im Stadtarchiv Landshut können keine Personen aus anderen niederbayerischen Orten ermittelt werden.

Viele nützliche Tipps und interessante digitale Angebote bietet die Homepage des Bayerischen Landesvereins für Familienkunde e.V. : www.blf-online.de

Für Einsteiger in die Familienforschung ist die Anleitung zur Familienforschung in Bayern (pdf) von Joachim Wild (überarbeitet 2001) empfehlenswert: Sie hilft, die eigene Forschungsarbeit zu strukturieren und nach den richtigen Quellen in den kommunalen, kirchlichen und staatlichen Archiven zu fragen.

Wie melde ich mich an?

Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger das Stadtarchiv während der Öffnungszeiten aufsuchen.

Am besten melden Sie sich zuvor jedoch telefonisch oder per E-Mail an und reservieren einen Arbeitsplatz. Falls Sie noch nicht wissen sollten, welche Archivalien des Stadtarchivs für Ihr Forschungsvorhaben einschlägig sind, ist vor Ihrem Archivbesuch von unserer Seite aus erst eine Vorrecherche notwendig.

Vor der Vorlage von Archivalien in unserem Benutzerraum ist vor Ort für das Forschungsthema ein Antrag auf Archivbenutzung auszufüllen, der dann ein Jahr Gültigkeit besitzt. Dafür wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) benötigt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen außerdem das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Rechtliche Grundlagen und Gebühren

Wie es das Bayerische Archivgesetz (Art. 10 Abs. 3) vorgibt, können Unterlagen erst nach Ablauf von 30 Jahren "seit ihrer Entstehung", also nach Abschluss des jeweiligen Akts, eingesehen werden. Bei personenbezogenem Archivgut gilt eine Schutzfrist von zehn Jahren nach dem Tod des beziehungsweise der Betroffenen. Ist kein Todesdatum bekannt, gilt eine Schutzfrist von 90 Jahren nach der Geburt.

Die Benutzung des Stadtarchivs wird im Einzelnen durch die Archivsatzung (§§ 6 - 14) geregelt.

Je nach Nutzungszweck können für unsere Leistungen Gebühren anfallen, deren Art und Höhe die Gebührensatzung des Stadtarchivs Landshut festlegt. Zum Beispiel ist die Erstellung von Reproduktionen (Papierkopien oder Scans) durch das Archivpersonal gebührenpflichtig. Das eigenhändige Abfotografieren von Archivalien oder Scannen mit dem im Benutzerraum vorhandenen Scantent ist nach vorheriger Rücksprache zu privaten Zwecken erlaubt, soweit es aus konservatorischen Gründen vertretbar ist, d.h. die Archivalien keinen Schaden nehmen.

    Öffnungszeiten
  • Di.-Fr.

    08:30 - 12:00 Uhr

  • Di.-Do.

    14:00 - 16:00 Uhr

sowie nach individueller Vereinbarung