
Sport- und Schützenvereine werden nicht nur vom Freistaat Bayern in Form der Vereinspauschale gefördert. Auch die Stadt Landshut fördert im Rahmen der städtischen Jugend- und Übungsleiterförderung Landshuter Sport- und Schützenvereine.
Weiter können sich Vereine auch über weitere Förderungen, beispielsweise die der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG), der Sportjugendstiftiung der Bayerischen Sparkassen oder EU-Förderprogrammen informieren.
Gewährung der Vereinspauschale
Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Sie fördern insbesondere die Vereine. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.
Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinie). Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.
Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit.
- Mitgliedereinheiten: Hier spielt z.B. das Alter der Mitglieder eine Rolle oder die Zahl der eingesetzten Trainer und Übungsleiterlizenzen. Die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten wird wie folgt errechnet:
- Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
- Anzahl an Mitgliedern unter 27 Jahren: 10-fache Gewichtung
- Anzahl an Mitgliedern mit Behinderung: 10-fache Gewichtung
- Anzahl der eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen (maximal 4 Prozent der Gesamtmitgliederzahl): Punktwert nach Lizenzliste (z.B. C-Lizenz regelmäßig 650 Punkte)
- Wert der Fördereinheit: Die Fördereinheit berechnet sich aus dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine in Bayern.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.
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Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses durch den Freistaat Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat Ende 2022 ein weiteres Unterstützungspaket für den bayerischen Sport im Umfang von 30 Millionen Euro beschlossen, das unter anderem auch einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine mit einem Umfang von bis zu 18 Millionen Euro vorsieht.
Der Energiepreiszuschuss soll als Pauschale für tatsächliche Energiepreiserhöhungen im Jahr 2023 gezahlt werden.
Die zusätzliche Unterstützungsleistung soll an das bereits bestehende Förderverfahren für die Vereinspauschalen anknüpfen.
Der Energiepreiszuschuss wird im Ergebnis dann gewährt, wenn eine entsprechende Steigerung der Energiekosten und ein Anspruch auf Vereinspauschale im Jahr 2023 besteht.
Die Höhe des Energiepreiszuschusses ist auf bis zu 80 Prozent des Betrags einer einfachen Vereinspauschale begrenzt.
Antragsfrist
Der Antrag kann ausschließlich bis zum 15. Mai 2023 gestellt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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Kommunale Jugend- und Übungsleiterförderung
Die Stadt Landshut fördert im Bereich "Sport" Landshuter Sport- und Schützenvereine.
Antragsberechtigt sind alle Sport- und Schützenvereine, analog zu den Fördervoraussetzungen des Freistaat Bayern für die Vereinspauschale.
Hierzu ist es nicht notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen.
Der Antrag zur Vereinspauschale gilt als Antrag für die städtische Jugend- und Übungsleiterförderung gleichermaßen.
Folgende Voraussetzungen sind von den Vereinen erfüllt, wenn der Verein
- die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) 1977 nachweisen kann,
- dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) beziehungsweise einem vergleichbaren Dachverband angeschlossen ist und einen Nachweis darüber erbracht hat,
- aktive Jugendarbeit leistet. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zu Beginn des Jahres der Antragstellung die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 26 Jahre mindestens zehn Prozent der Gesamtmitgliederzahl beträgt,
- einen Mitgliedesbeitrag erhebt, der mindestens den Monatsbeiträgen in den staatlichen Sportförderrichtlinien entspricht,
- bereits seit einem Jahr besteht und mindestens 25 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Landshut hat,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweist und
- die Gewähr für eine dem Ziel der Förderung entsprechende Verwendung der Zuschüsse bietet.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Jung, sportlich, FAIR - Deutsche Olympische Gesellschaft
Liebe Sportwelt,
auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Olympische Gesellschaft e.V. (DOG) den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus.
Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen auch 2021 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.
Teilnehmen können alle jugendlichen Sportlerinnen und Sportler im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Gewinner erhalten über ihren Verein eine Fördersumme von bis zu 500 Euro. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2021.
Mit der Fair Play-Initiative sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig darauf hingewiesen und angeleitet werden, den negativen Entwicklungen im Sport entgegenzuwirken. Die DOG möchte hiermit gerade bei unserem Sportlernachwuchs, sei es im Leistungs- oder Breitensport, ein nachhaltiges Bewusstsein für faires Verhalten schaffen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden Sie im Link.
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Sportjugendstiftung der bayerischen Sparkassen
Die Sportjugendstiftung der bayerischen Sparkassen fördert weit überregional bedeutsame Projekte ab einem höheren Finanzvolumen, bevorzugt Vorhaben mit innovativem Ansatz und Aussicht auf eine nachhaltige Wirkung.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vorhaben unseren Förderleitlinien entspricht. Sofern dies zutrifft, senden Sie uns bitte einen Onlineantrag. Zusätzlich bitten wir Sie um Zusendung des ausgedruckten Antragsformulars mit Ihrer Unterschrift per Post.
Welche Fristen gibt es?
Anträge, die in der nächsten ordentlichen Sitzung am 18. November 2021 behandelt werden sollen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei uns vollständig bis 10. September 2021, sowohl online als auch in Papierform (mit Originalunterschriften), eingetroffen sind.
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Erasmus+: Sport
Mit Erasmus+ Aktivitäten im Bereich des Sports sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Kapazität und Professionalität erhöhen, die Managementkompetenzen verbessern, die Qualität der EU-Projektumsetzung steigern und Beziehungen zwischen Organisationen im Sportbereich aufbauen.
Im Einzelnen sollen die Aktivitäten folgende Ziele verfolgen:
- Grenzübergreifenden Bedrohungen gegen die Integrität des Sports begegnen.
- Eine gute Governance bei Sport und paralleler Berufsausbildung von Leistungssportlern unterstützen und fördern.
- Freiwillige Aktivitäten, soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport fördern.
- Ein Bewusstsein für den gesundheitlichen Nutzen körperlicher Betätigung schaffen.
- Eine höhere Beteiligung an sportlichen Aktivitäten erreichen.
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Sportbeauftragte
Sabrina Högl
Altstadt 315
84028 Landshut
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