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Einheitlicher Ansprechpartner

 

Kurz zum Hintergrund:

Im Jahr 2006 wurde durch die EU die sogenannte "EU-Dienstleistungsrichtlinie" beschlossen. Als wesentliche Ziele verfolgt die EU dabei die Erleichterung der Aufnahme und Ausübung von EU-grenzüberschreitenden Dienstleistungen sowie die Verfahrensbescheunigung hinsichtlich notwendiger Erlaubnisse und Genehmigungen. Als Beispiel wird hier gern der spanische Friseur genannt, der in Landshut seine Dienstleistungen erbringen will.

Ein Teilbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der für den auswärtigen Dienstleister alle notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen einholen soll. Seine Inanspruchnahme ist allerdings freiwillig, das heißt der spanische Friseur kann sich auch selbst um seine Genehmigungen (z.B. Gewerbeanmeldung) kümmern.

Zuständig für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners sind die jeweiligen Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). Nähere Informationen dazu unter www.eap.bayern.de

Die Stadt Landshut wirkt bei der Abwicklung der Anfragen mit, da sie als zuständige Behörde im Stadtgebiet viele Erklärungen, Anmeldungen und Genehmigungen usw. durch ihre Dienststellen bearbeitet.

Nachstehend möchten wir Ihnen daher zur Information die Kontaktdaten der Stadt Landshut für wirtschaftliche Fragestellungen auf einen Blick darstellen:

Stadt Landshut
Amt für Liegenschaften und Wirtschaft
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut
Tel. 0871/88-1287
Fax. 0871/88-1679
E-Mail: liegenschaftsamt(at)landshut.de
Web: www.landshut.de