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Burgfriedenwanderung

Auffallende Kleindenkmäler - Die Burgfriedensäulen
Wie bei kaum einer anderen Stadt finden sich im Gelände rund um die Stadt Landshut kleine turmartig aufgemauerte Gebilde, die zumeist mit dem Dreihelmenwappen versehen sind. Man nennt sie Burgfriedensäulen. Mit dieser Bezeichnung erinnern sie an einen einst die Selbständigkeit der Stadt begründenden territorialen Rechtsbegriff, den Burgfrieden. Die mittelalterliche Stadt umfasste die eigentliche Kernstadt, die von der schützenden Stadtmauer umgeben war, und das sogenannte ausmärkische Gebiet, das rings um die Stadt liegend ebenfalls unter städtischer Rechtshoheit stand. Beide Gebietsteile zusammen trugen die rechtliche Bezeichnung Burgfrieden. Dessen Bedeutung hat also weder etwas mit der über der Stadt stehenden Burg Trausnitz noch mit dem politischen Begriff Frieden zu tun, sondern ist eine alte rechtliche Gebietsbezeichnung. Frieden heißt hier das durch einen präzisen Grenzverlauf eingefriedete Gebiet, das zur Stadt gehört. Der mittelalterliche Sprachgebrauch hat hier für "Stadt" das alte Wort "Burg" in seiner ursprünglichen Bedeutung bewahrt. Burg heißt noch im frühen Mittelalter die befestigte, mit Wall und Graben umgebene Siedlung, deren Bewohner, die "Bürger", vom Landesherrn mit gewissen Vorrechten ausgestattet waren. So ist es kein Zufall, dass die meisten unserer ältesten Städte Burgnamen tragen wie Regensburg, Augsburg, Weißenburg, Salzburg, Günzburg, ohne irgendeine Beziehung zu einer Burg als Adelssitz im späteren Sinne. Seitdem nämlich der Adel im 10. Jahrhundert seine Einzelsitze festungsartig auf unzugänglichen Bergen erbaute und der Name Burg auch hier im Sinne eines geschützten, bergenden Ortes, sich nun auf diesen neuen Siedlungstyp einengte, setzte sich, um Verwechslungen auszuchließen, für die Siedlungen der Bürger der Ausdruck "Statt" (aus Hofstatt) und "Stätt" (stett) durch. Alte Formen sind noch erhalten etwa in Eichstätt, Höchstädt, Vaterstetten und anderen. So wird "Stadt" allmählich zum juristischen Begriff von alleiniger Gültigkeit, während "Burg" nur mehr die Ritterburg auf dem Berge meint.
Der Burgfrieden als Rechtsgebiet
Das Bürgerrecht als Inbegriff von Rechten, Freiheiten und Privilegien bedeutete für die Bürger rechtliche Selbständigkeit in Gericht und Verwaltung. Neben Gerichts- und Polizeiwesen bestand diese vor allem in der Festsetzung der bürgerlichen Abgaben, Steuern und Dienste, im Grund- und Beschaurecht und in der Ausstellung und Besiegelung von Briefen und Urkunden. Im Prinzip kann man den Burgfrieden ein aus dem monarchischen Territorium des Landesfürsten herausgeschnittenes selbständiges Herrschaftsgebiet mit demokratischer Grundordnung nennen, in dem die natürlich weiterbestehende Oberhoheit des Landesherrn als "Schutzherrschaft" deklariert ist, was insbesondere auch daran erkennbar ist, dass die sogenannte Blutgerichtsbarkeit, das heißt, die Festsetzung von Todesurteilen und deren Vollzug, von vornherein dem Landesherrn vorbehalten blieb.
Die relative Rechtsselbständigkeit wurde den Bürgern freilich nicht umsonst geschenkt. Zum Beispiel bezahlten sie für die de facto seit der Stadtgründung ausgeübte Grundherrschaft eine jährliche Stadtsteuer. Nur dadurch konnte der Verkauf von Grund und Boden ohne Zustimmung des Herzogs getätigt werden. De jure wurde diese Grundherrschaft erst durch Rezess vom 22. August 1596 an die Stadt übertragen. Die Burgfriedenserweiterung von 1405 musste durch eine "Heiratssteuer" erkauft werden, der die Bürger auf dem Landtag zugestimmt hatten. Laut der Urkunde vom 24. Februar 1405 im Stadtarchiv dankt Herzog Heinrich der Stadt Landshut für die bei den Heiraten seiner Schwestern erwiesenen Dienste und erweitert nach dem Rat seiner Verwaltungsbeamten den Burgfrieden nach genau beschriebenem Grenzverlauf wie im nächsten Abschnitt aufgezeigt.
Die Bürger mussten stets bestrebt sein, die erlangten Selbständigkeiten zu erweitern und zu bewahren. Die latente Gespanntheit wurde immer wieder sichtbar. Vor allem bei dem berüchtigten Bürgeraufstand der Jahre 1408 und 1410, als Herzog Heinrich eine Reihe von Rechten und Privilegien annullierte. Schwierigkeiten gab es auch manchmal, wenn man sich über den genauen Verlauf der Grenze nicht einig war. Da man zur Bezeichnung im Gelände sich zunächst natürlicher Grenzzeichen wie Wasserläufen und Bäumen bediente und erst allmählich eindeutigere künstliche Marken wie Marchstecken, Wälle, Gräben, Mauern, Grenzsteine und aufgemauerte Säulen errichtete, entstanden wegen der oft nicht ausreichenden Markierung Streitigkeiten zwischen Landgericht und Stadt wie zum Beispiel im Jahr 1447, als Herzog Heinrich im Juni den Spitalschwaiger Ortolf am Rennweg durch den Pfleger des Landgerichts Rottenburg verhaften und nach Rottenburg bringen ließ, weil er vor seiner Schwaige einen Graben aufgeworfen hatte. Die Vertreter der Stadt beklagten sich beim Herzog über diese unerhörte Verletzung des Stadtrechts, wogegen der Herzog behauptete, der Graben läge ja im Landgericht. Da mußten die Stadtväter ihren Burgfrieden mit ihren alten Steuerbüchern nachweisen. Es kam zu einem Ortstermin mit großem Personenaufwand von beiden Seiten. Die zum Verhör geladenen Schwaiger sagten unter Eid aus, das was innerhalb des Grabens, der von der Pfettrach hinauf an Löschenbrand vorbei in den Siebensee und weiter bis Elham an das Brückl geht, liege, das sei im Burgfrieden, und was außerhalb liege, gehöre ins Landgericht.
Wie wichtig die genaue Kenntnis des Grenzverlaufs war, ist auch am Beispiel des Asylrechts ersichtlich: Flüchtige konnten sich vor den Häschern nur dann auf immunes Gebiet retten, wenn die Grenze ohne weiteres erkennbar war. Dies ist der Grund, warum sehr häufig Wall und Graben verwendet wurden, während die Marksteine und Säulen mehr symbolisch definierenden Charakter hatten.
Territoriale Entwicklung des Burgfriedens seit der Stadtgründung
Der Umgriff des als Burgfrieden der Stadt bezeichneten Gebietes hat im Laufe der Jahrhunderte eine stets auf Erweiterung bedachte Entwicklung durchgemacht. Die ungefähre Begrenzung der 1204 gegründeten Stadt ist am Stadtplan ablesbar. Obere Länd und Harnischgasse zeigen heute noch die Westseite des von Wall und Graben umgebenen Rundlings, ebenso Einzelheiten in der Kirchgasse die Ostseite. Noch in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts kam die Ausdehnung der Altstadt bis Heiliggeist, und wohl gleichzeitig entstand auch die Stadtmauer, da Hermann von Niederalteich berichtet, der Böhmenkönig Ottokar sei 1257 vor die Tore der Stadt Landshut gezogen. Die nächste Erweiterung in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts brachte die Vergrößerung um die Neustadt, und noch vor 1338 wurde das Gebiet um Dreifaltigkeitsplatz und Alte Bergstraße einbezogen. Prägend für die dreiteilige Kernstadt war dann 1338 die Schaffung der Freyung. Zufällige Hinweise aus dem Verlauf des 14. Jahrhunderts lassen erkennen, dass der Burgfrieden außerhalb der genannten Kernstadt damals schon ansehnliche Gebiete links der Isar mit umfasste:
Rennweg (1340) und Schwaigerhöfe (1345), die Liebenau (1377) und Teile der späteren Hofmark Aich (1393).
Rechts der Isar dagegen gab es kaum städtisches Territorium vor den Mauern. Bis 1405 war das Hagrainer Tor noch Burgfriedensgrenze. Alles was jenseits davon lag, gehörte zum Landgericht Teisbach. Erst die mit der Heiratssteuer von 1405 erkaufte Erweiterung schob hier die Grenze weiter hinaus: Sie vergrößerte das Stadtgebiet um die Schönbrunner Straße und einen Teil des Hagrains sowie um die heutige Regensburger Straße vom Lehbühltor bei der Konradkirche bis außerhalb der heutigen Flutmuldenbrücke unter Einschluss der Hofmark Aich. Dagegen war der Burgfrieden am Burghauser Tor und am Münchner Tor zu Ende: Der Gries gehörte wie die Hofmark Achdorf zum Landgericht Erding, die Hofmark Berg unterstand der Burg. Obgleich es eine vollständige Burgfriedensbeschreibung aus der Zeit der Reichen Herzöge nicht gibt, bieten doch die bis 1447 reichenden Einträge im Stadtbuch Band 11, fol. 93, einen gewissen Ersatz, woraus der Umfang einigermaßen zu erschließen ist. Die Altdorfer Straße entlang reichte der Burgfrieden damals schon den Grabweg hinaus von St. Nikola bis an das Feld bei dem hohen Baum, der wohl beim Hascherkeller stand, und das Aichach hinaus bis gegen Altdorf sowie in Richtung Ergolding bis an den Brunngraben (Banngraben).
Der nächste Abschnitt betrifft die Strecke am Lehbühl hinab in Richtung Piflas, und beim Hagrain hinauf im Bach hinaus zu der alten Weinpress. Vor dem Judentor bis an das Brückl bei dem Eck am Berg wo man nach Achdorf geht und von diesem Eck in gerader Sichtlinie nach Eugenbach hinüber ist alles, was auf der Stadtseite liegt, im Burgfrieden.
Solche nur bruchstückhaften Beschreibungen wie auch die genannten Unstimmigkeiten machen es verständlich, dass Bürger und Rat der Stadt den Herzog um Abhilfe baten, um die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Erst im Jahr 1508 wurde dem Wunsche stattgegeben, "den Burgfrieden, mit dem sie bisher viele Irrungen und Schwierigkeiten zu erleiden hatten, zu erneuern und stellenweise zu erweitern und zu diesem Zwecke eine gültige und sichtbare Grenze zu vermarken".
Die im Stadtarchiv aufbewahrte Urkunde auf Pergamentblättern trägt den Titel "Burkhfrid der Stat Lanndshuet sambt dem Register der Zins und güllt darinn so vor auf den Casten geben worden und füran gemainer Stat sind". Diese Burgfriedensbeschreibung von 1508 ist das erste vollständige Dokument in dieser Angelegenheit. Sie blieb von da an die Grundlage für alle späteren Neubeschreibungen von 1533, 1808, 1907 und 1975.
Die an historischen Einzelheiten reichen Texte sind in vollem Wortlaut in Faksimile und Übertragung abgedruckt in dem Band J. Königseder-G. Spitzlberger, Die Burgfriedenssäulen, Landshut 1976, Seite 64-102.
Sie sind auch die Grundlage für die hier wiedergegebene Karte der Standorte der heute noch erhaltenen Grenzsteine und Burgfriedenssäulen.
Die Zeugen im Gelände
Bannwall-Banngraben-Grenzsteine-Burgfriedensäulen
Wie die Bestandsaufnahme von 1975 durch Königseder und Spitzlberger gezeigt hat, sind von 43 ermittelten Standorten ehemaliger Grenzzeichen heute noch 26 im Gelände als Grenzsteine oder gemauerte Burgfriedensäulen erhalten.
Damit besitzt Landshut wie kaum eine andere Stadt eine eindrucksvolle Hinterlassenschaft ihrer Geschichte, an der an greifbaren Originalen die Entwicklung ihres rechtlichen Territoriums Schritt für Schritt auf landschaftlich reizvollen Wanderwegen rund um die Stadt zu verfolgen ist.
Wie schon erwähnt, bediente man sich zur Markierung der Burgfriedengrenze im Gelände ursprünglich nur natürlicher Merkmale wie Wasserläufe, alter Wege oder sogar Bäume. Standen solche nicht zur Verfügung, errichtete man künstliche Marken: Gräben, Wälle, Mauern, Grenzsteine und Säulen. Da für den Burgfrieden auch der Ausdruck "Bann" gebräuchlich war, sprach man auch von Bannwall und Banngraben.
So sind trotz neuzeitlicher Veränderungen immerhin noch zwei Beispiele dieser Art erhalten geblieben, wie bei der Burgfriedensäule Nr. 2 am Ende der Klötzlmüllerstraße. Dem rund einen Meter hohen Bannwall war stellenweise bis vor kurzem auch noch der etwa gleich tiefe Graben vorgelagert, der ursprünglich an mehreren Stellen des Burgfriedens verlief, so auch vom Rennweg nach Löschenbrand und Siebensee hinüber. Er bestand schon 1446 als Grenze zum herzoglichen Landgericht. Dass das genannte Stück nicht eingeebnet wurde, verdankt es dem glücklichen Umstand, dass die anliegenden Grundbesitzer es praktischerweise als Schutz gegen Hochwasser benützten und immer wieder dafür sorgten, dass der kleine Damm ausgebessert und funktionsfähig gehalten wurde.
Eine besondere historische Bedeutung erlangte der heute noch erkennbare Banngraben bei der Burgfriedensäule Nr. 17 an der Altdorfer Straße in Richtung Ergolding. Mehrmals urkundlich erwähnt, 1367 als "Panngraben", 1390 als "Pawngraben", 1393 als "Pangraben", 1446 als "Brunngraben", erscheint er im Jahre 1504 bei dem Historiker Veit Arnpeck als "Graben pey Lanczhut", als im Landshuter Erbfolgekrieg zwischen Albrecht V. von Bayern-München und Ruprecht von der Pfalz es gerade an dieser Stelle passierte, dass dem auf der Münchner Seite stehenden Götz von Berlichingen die Hand weggeschossen wurde, wie er selbst in seiner Lebensbeschreibung berichtet: "Wie ich aber damalß geschossen sey worden, das hat diese gestalt: ... wie wir am Sontag vor Landshut wider scharmützelten ... da hieltten die Feind alß in einem vortheil an einem gräblein. Vnd wie ich also halt ... scheüst mir einer den schwerthknopff mit einer Feldschlangen entzwey, ... also daß der Arm hinden und vorn zerschmettert war. Vnd wie ich das so sihe, hangt die hand noch ein wenig an der haut." Götz verbringt seine Genesungszeit in Landshut, wo er in der Herberge viele neugierige Besuche empfangen muß: "Es war gleich wie ein Walfahrt zu mir, vnnd kamen viel gutter Leüth, die mich kandten und besahen, wie mirs gieng, vnnd kamen viel grosser hansen mehr ..."
Außer Marchstecken scheint es schon vor 1508, dem Jahr der großen offiziellen Neuvermarkung, "allte stainen Marchseulen" gegeben zu haben. Eine stand am Grabweg nach Altdorf, eine zweite im Hagrain. Über ihr Aussehen ist nichts bekannt, da sie lediglich in der Beschreibung von 1508 erwähnt sind. In diesem Jahr wurden zusätzlich neue Markpfosten aus Naturstein gesetzt, außen mit dem bayerischen Wappen, "innen mit dem Schillt von Landshut bezaichennt". Und zwar mit folgender Begründung: "Ob auch die Marksäulen, die jetzt gesetzt sind, zu wenig wären und diese jetzt oder hinfür gute Richtigkeit oder Abgang haben, ob mehr Marksäulen zu setzen, und ob welche zu bessern not wäre, dessen sollen die von Landshut gut Macht haben. Doch wo man hinfür mehr Säulen von neuem zwischen die Vorhandenen setzen will, das soll mit unseres Pflegsohns Wissen geschehen".
Wie die Jahreszahlen auf den erhaltenen Steinen und Turmsäulen zeigen, fanden in den folgenden Jahrhunderten immer wieder Erneuerungen und Neusetzungen statt.
1603 erste Errichtung der gemauerten Burgfriedenssäulen (3 davon erhalten)
1724 1 Säule
1735 1 Stein
1736 1 Stein
1754 4 Steine
1766 11 Säulen
1780 1 Säule
1820 1 Säule
1823 1 Stein
Gewiss haben auch seither immer wieder Ausbesserungen der gemauerten Burgfriedensäulen stattgefunden, aber eben ohne Vermerk der Jahreszahl. Zu erwähnen ist auch, dass 1924 und auch nach 1928 noch an den wichtigsten Ausfallstraßen Betonpfosten mit ovalen Burgfriedenschildern aufgestellt wurden, von denen einer in Achdorf an der Einmündung des Englbergwegs in die Veldner Straße bis nach 1945 stand. Ein zweiter in der Hagrainer Straße hielt sich bis 1974. Nachdem er gerammt worden war, wurde er ins Stadtmuseum gebracht. Als derzeit letzte Nachfolger der alten Burgfriedenszeichen wurden an einigen Hauptstraßen an den Stadtgrenzen Ortstafeln aus Blech mit den Wappen der Stadt Landshut und ihrer Partnerstädte aufgestellt.
Weiterführende Informationen
- Die
Burgfriedensäulen im Stadtplan - Download
Flyer Burgfriedenwanderung
Standorte
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