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Unbebaute Grundstücke mähen

Die Stadt Landshut weist darauf hin, dass auch unbebaute oder ansonsten ungenutzte Grundstücke zumindest zwei Mal im Jahr gemäht werden sollen.

 

Gerade in Neubau-Gebieten, in denen einzelne Grundstücke noch der Bebauung harren, sieht es unschön aus, wenn auf den noch unbebauten Einzelgrundstücken wilde Gras- und Buschlandschaften entstehen.

Die Folge: Vermehrt Beschwerdeanrufe in der Stadtverwaltung, Ärger mit den Nachbarn und – ein wichtiger Gesichtspunkt – oft auch eine Gefahr für Fußgänger und Autofahrer. Wenn beispielsweise in Kurvenbereichen das Gras zu hoch am Straßenrand oder seitlich zum  Gehsteig stehen bleibt, dann ist die Sicht für einen heranfahrenden Autofahrer mitunter stark eingeschränkt. Dadurch könnte es passieren, dass ein auf den Gehweg kommendes Kind übersehen wird.
Der Stadt sind dabei in sehr vielen Fällen die Hände gebunden, weil die Grundstücke in aller Regel ja im Privateigentum oder im Eigentum von Unternehmen sind. Wer seiner Pflicht, Gefährdungen des Verkehrs zu vermeiden, nicht nachkommt, kann von der Stadt auch zum Mähen des Randstreifens verpflichtet werden. Im guten Einvernehmen bittet die Stadtverwaltung allerdings, selbst auf ein friedliches Miteinander in der Nachbarschaft zu achten und brach liegende Grundstücke ab und an zu mähen.

18.08.2010