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Google-Street-View: Aufnahmen in Landshut - Widerspruchsfrist auf 15. Oktober verlängert

Das amerikanische Unternehmen Google war bereits - und wird wieder - mit speziellen Aufnahmefahrzeugen in Bayern und somit auch im Stadtgebiet Landshut unterwegs sein, um Aufnahmen für das Internetangebot "Google Street View" zu gewinnen.

"Google Street View“ – Mit speziellen Aufnahmefahrzeugen ist das amerikanische Unternehmen Google auch in Landshut unterwegs. (Foto: Google)

 

Die bei diesem Projekt auftretenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden in den vergangenen Monaten unter den Datenschutzaufsichtsbehörden und in den Medien ausführlich diskutiert. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen hat der für Google zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte umfangreiche Gespräche mit Google geführt. Dabei hat das Unternehmen verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden beziehungsweise Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.

Google Street View: Städtetag fordert gesetzliche Regelung
"Die Debatte der letzten Tage über Google Street View hat für heftige Verunsicherung gesorgt. Ängste von Bürgerinnen und Bürgern werden an die Rathäuser herangetragen. Viele Befürchtungen kommen aus Unkenntnis: So steht eindeutig fest, dass es sich nicht um Livebilder handelt und dass auch der Blick ins Wohnzimmer in der Regel nicht möglich ist, jedenfalls nicht mehr, als es ein normaler Passant in der Höhe eines Bus- oder Lkw-Fahrers kann. Hier muss Google mehr Aufklärung betreiben", sagt Reiner Knäusl, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags.
 
Allerdings sind Regelungen sinnvoll. Knäusl: "Jenseits der aufgeregten Debatte um Google Street View sehen wir die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für Geodatendienste. Der Bund sollte das, was bislang Google Street View freiwillig macht, dauerhaft regeln, also zum Beispiel die Verpixelung von Autokennzeichen oder von Hausnummern. Insofern brauchen wir eine generelle Lösung für den Umgang mit Geodaten im Internet."
 
Der Handlungsspielraum von Rathäusern ist gering. Knäusl wirbt für eine sachlichere Diskussion: "Vieles, was sich die Bürgerinnen und Bürger vorstellen und an Erwartungen an die Rathäuser formulieren, ist rechtlich nicht möglich: So kann zum Beispiel eine Kommune weder für Einzelpersonen noch für eigene Liegenschaften ein Widerspruchsrecht gegenüber einer Geodatenfirma geltend machen. Das Persönlichkeitsrecht auf Datenschutz steht insoweit den Kommunen nicht zu."

Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google (Stand 19. August)
Die Firma Google hat Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger nun zur effektiven Wahrung ihrer Schutzrechte mindestens bis zum 15. Oktober 2010 Widerspruch einlegen können. "Ich begrüße diese überfällige Entscheidung des Konzerns, die ich auch in meinem Schreiben vom 13. August angemahnt habe. Damit können Betroffene bereits vor dem Start des Dienstes Google Street View verhindern, dass Bilder ihrer Liegenschaften unverfremdet weltweit für jedermann im Internet zur Verfügung stehen. Google erfüllt hiermit eine unserer zentralen Forderungen. Betroffene, die wegen ihres noch andauernden Urlaubs noch gar nicht über den geplanten früheren Start von Google Street View informiert sind, haben nun einen deutlich verbesserten Schutz", sagte Innenminister Joachim Herrmann.

Trotzdem blieben noch einige Details offen, so Herrmann. Beispielsweise gibt es noch keine verbindliche Terminierung für eine vollständige Überprüfung vor dem Start des Internetangebots. Dies müsse nun ebenfalls zügig angegangen werden.

Eine Absage erteilte Herrmann der jüngsten Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, der die Einführung eines "Widerspruchsregisters" vorschlägt. Dort sollen Betroffene gegen die Nutzung persönlicher Daten für aktuelle und künftige geo-referenzierte Stadtpanoramadienste vorsorglich einen Widerspruch hinterlegen können, der dann für die Unternehmen bindend wäre. Herrmann: "Dieser Vorschlag von Herrn Schaar bringt uns nicht weiter. Er wird der aktuellen Fragestellung nicht gerecht und schafft unnötige Bürokratie für die Datenschutzbehörden und im Einzelfall auch für die Unternehmen. Es muss auch künftig unser Ziel bleiben, dass solche Anwendungen nur ins Netz gestellt werden, wenn vorher den Betroffenen ausreichend Gelegenheit zum Widerspruch zur Verfügung stand und alle Widersprüche vollständig abgearbeitet sind. Kompromisse oder Restrisiken bei technischen Schutzkonzepten zu Lasten des Datenschutzes sind f!
ür mich nicht akzeptabel", betonte Herrmann.


Wo kann man Widerspruch einlegen?
Die Widersprüche sind zu richten an: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, E-Mail: streetview-deutschland(at)google.com.


Tipps zu Google-Streetview:
Das Landesamt für Datenschutzaufsicht wird für interessierte Bürger sein umfangreiches Informationsangebot nochmals aktualisieren und nützliche Ratschläge auch zum jetzt angekündigten Verfahren des Vorab-Widerspruchs bereitstellen. Dazu zählen auch Schreiben an Google, mit denen ein Vorab-Widerspruch eingelegt und zugleich jede weitere Verwendung von Adressdaten ausdrücklich untersagt werden kann.
Google gibt die aktuellen Aufnahmeorte bekannt.

19.08.2010