Zuschusswesen
Damit die Kommunen die an sie gestellten Anforderungen bewältigen können, unterstützt sie der Freistaat Bayern im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Dies geschieht durch pauschale Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (etwa Schlüsselzuweisung, Investitionspauschalen) ergänzt durch spezielle Förderungen.
Empfänger staatlicher Zuweisungen sind grundsätzlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und Kommunale Zweckverbände.
Was muß ich sonst noch wissen?
Beispiele für Förderprogramme im Bereich des Baureferats:
Kommunaler Hochbau (Art. 10 FAG)
Die Zuweisungen für den kommunalen Hochbau nach Art. 10 FAG sollen gewährleisten, dass in allen Regionen Bayerns in etwa die gleiche Infrastruktur angeboten werden kann.
Im Rahmen des Art. 10 FAG werden gefördert:
- Schulen (einschl. schulischer Sportanlagen)
- Kindertageseinrichtungen und
- sonstige öffentliche Einrichtungen (Kommunale Theater- und Konzertsaalbauten, wenn die Kommune für den Spielbetrieb Zuschüsse des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst erhalten)
Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung.
Straßenbau
Die Förderung erfolgt aus Mitteln
- der Kraftfahrzeugsteuer gem. Art. 13 c Abs. 1 FAG sowie
- gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5 BayGVFG.
Die Zuwendungen gewährt der Freistaat Bayern für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden dringend notwendig sind.
Es können u.a. folgende Vorhaben gefördert werden:
Bau oder Ausbau von
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen,
- besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
- verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
- Verkehrsleitsystemen sowie von Umsteigeparkplätzen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs.
Derzeit werden u.a. folgende Baumaßnahmen der Stadt Landshut durch den Freistaat Bayern gefördert bzw. wurde eine Förderung in Aussicht gestellt:
- Neubau Kindertagesstätte Kastanienburg
- Hans-Leinberger-Gymnasium; Erweiterung Klassenräume;
- Errichtung einer Lichtsignalanlage; Watzmannstraße / Sylvensteinstraße / Querstraße
- Generalsanierung der Staatl. Realschule Landshut.
Ansprechpartner
Sachgebiet Zuschuss- und RechnungswesenLuitpoldstraße 2984034 Landshut |


