Angebotseröffnung
Nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen für Bauleistungen senden Sie uns Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet als Angebot, bis zum jeweils im Ausschreibungstext genannten Eröffnungstermin zu oder bringen Sie es unter nachfolgender Adresse persönlich vorbei.
Was muß ich sonst noch wissen?
Verspätet eingereichte Angebote sind grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).
Bei folgenden Vergabearten für Bauleistungen
- Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren
- Beschränkte Ausschreibung/Nichtoffenes Verfahren
ist die Öffnung und Verlesung der Angebote für Bieter oder Bevollmächtigte öffentlich, d.h. Sie können als Bieter oder Bevollmächtigter beim Eröffnungstermin zugegen sein.
Sind Sie bei der Angebotseröffnung nicht anwesend, wird Ihnen das ungeprüfte Ausschreibungsergebnis schriftlich mitgeteilt.
Eine schriftliche Mitteilung des ungeprüften Ausschreibungsergebnisses wird Ihnen auch bei den "nichtöffentlichen" Vergabearten für Bauleistungen
- Freihändige Vergabe/Verhandlungsverfahren
zugeschickt.
Ansprechpartner
Sachgebiet Zuschuss- und RechnungswesenLuitpoldstraße 2984034 Landshut |


