Schleppen nicht zugel. Fahrzeuge
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 33 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
Was muss ich tun?
Antrag mit entsprechender Begründung bei der Zulassungsbehörde einreichen.
Was muss ich sonst noch wissen?
Gebühren:
Einzelschleppgenehmigung 15 €
Dauerschleppgenehmigung 30 €
Die Dauerschleppgenehmigung wird zeitlich befristet für 1 Jahr erteilt.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung ZulassungMo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 UhrAlte Regensburger Straße 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 45 Fax: 0871 - 88 25 47 kfz-zulassungsstelle@landshut.de Internetauftritt |


