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Schleppen nicht zugel. Fahrzeuge

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall eine Ausnahme genehmigen.

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 33 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).

Was muss ich tun?

Antrag mit entsprechender Begründung bei der Zulassungsbehörde einreichen.

Was muss ich sonst noch wissen?

Gebühren:

Einzelschleppgenehmigung  15 €

Dauerschleppgenehmigung  30 €

Die Dauerschleppgenehmigung wird zeitlich befristet für 1 Jahr erteilt.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Zulassung

Mo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 Uhr
Alte Regensburger Straße 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 45
Fax: 0871 - 88 25 47
kfz-zulassungsstelle@landshut.de
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