Kraftfahrzeugpapiere
Zum 01.10.2005 wurde in der europäischen Union die neue harmonisierte Zulassungsbescheinigung eingeführt.
In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und enthält daher die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dient vor allem als Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren.
Was muss ich sonst noch wissen?
Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist stets eine aus beiden Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung auszustellen. Dies gilt immer dann, wenn ab dem 01.10.2005 entweder ein neuer Fahrzeugschein oder ein neuer Fahrzeugbrief (ggf. als Ersatz oder in Folge eines bisherigen Fahrzeugbriefs) auszustellen ist.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung ZulassungMo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 UhrAlte Regensburger Straße 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 45 Fax: 0871 - 88 25 47 kfz-zulassungsstelle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung ZulassungMaria Reiter, Mo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 UhrAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 45 Fax: 0871 - 88 25 47 kfz-Zulassungsstelle@landshut.de Internetauftritt |


