DeutschEnglishFrancaisItalianPolishportugiesischRomanianRussianEspaniaTurkeyArabic
SchreibenSeite drucken

Kraftfahrzeugpapiere

Zum 01.10.2005 wurde in der europäischen Union die neue harmonisierte Zulassungsbescheinigung eingeführt.

In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und enthält daher die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dient vor allem als Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren.

Was muss ich sonst noch wissen?

Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist stets eine aus beiden Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung auszustellen. Dies gilt immer dann, wenn ab dem 01.10.2005 entweder ein neuer Fahrzeugschein oder ein neuer Fahrzeugbrief (ggf. als Ersatz oder in Folge eines bisherigen Fahrzeugbriefs) auszustellen ist.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Zulassung

Mo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 Uhr
Alte Regensburger Straße 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 45
Fax: 0871 - 88 25 47
kfz-zulassungsstelle@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Zulassung

Maria Reiter, Mo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 Uhr
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 45
Fax: 0871 - 88 25 47
kfz-Zulassungsstelle@landshut.de
Internetauftritt