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Internationale Zulassung eines Fahrzeugs

Für ein Fahrzeug, das mit eigener Triebkraft ins Ausland verbracht werden soll, kann die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragt werden.
Das gleiche gilt, wenn ein in Deutschland nicht zugelassenes Fahrzeug ohne regelmäßigem Standort in Deutschland beispielsweise für die Dauer einer Urlaubsreise (längstens aber für die Dauer eines Jahres) zugelassen werden soll.

Was muss ich tun?

Für Fahrzeuge, die mit eigener Triebkraft ins Ausland verbracht werden sollen oder die ohne Begründung eines regelmäßigen Standorts zeitweise (bis längstens 1 Jahr ) zugelassen werden sollen, besteht die Möglichkeit einer sog.Internationalen Zulassung.
Die Fahrzeuge müssen dabei über eine Betriebserlaubnis und eine für die Dauer der Zulassung gültige Hauptuntersuchung verfügen.
Der Int. Versicherungsschutz ist anhand einer Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Die Fahrzeuge sind zum Zwecke der Überprüfung der Verkehrssicherheit bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, sofern die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. 

Bei einer Zulassungsdauer über drei Monate ist vom ersten Tag an Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.
Bei einer Zulassungsdauer von unter drei Monaten ist keine Kfz-Steuer fällig. Im Falle der Steuerpflicht darf der Internationale Zulassungsschein erst ausgehändigt werden, wenn die Zahlung der Steuer nachgewiesen ist.
Die Zulassungsbehörde ist berechtigt, die Dauer der Zulassung zu beschränken. Im Zulassungsschein und auf dem Kennzeichen ist der Ablauf der Zulassung taggenau abzulesen.

Für eine Internationale Zulassung, die nicht über das laufende und das nächste Monat hinaus andauert, gibt es ein etwas vereinfachtes Verfahren. Das Fahrzeug muß aber in jedem Fall verkehrssicher sein.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

Was muss ich bereit halten?

  • formloser Antrag bei der Zulassungsbehörde,
  • ausländische oder inländische Fahrzeugpapiere,
  • Versicherungsbestätigung,
  • gültige Hauptuntersuchung
  • ggf.Verkehrssicherheitsgutachten,
  • ggf.Nachweis über entrichtete Kfz.-Steuer

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten

  • 33,90 - 49,20 Euro Verwaltungsgebühr zuzüglich Kfz.Schilder und Versicherung sowie
  • ggf. Verkehrssicherheitsüberprüfung bei der Technischen Prüfstelle
  • bzw. bei längerer Zulassung §-21 Gutachten bei der Zulassungsbehörde zur Erlangung einer deutschen Betriebserlaubnis

Rechtsgrundlagen
§ 18, §19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Zulassung

Mo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 Uhr
Alte Regensburger Straße 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 45
Fax: 0871 - 88 25 47
kfz-zulassungsstelle@landshut.de
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