Ausnahme für Tempo 100 auf Autobahnen (Kfz. mit Anhänger)
Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren.
Die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt die hierzu notwendigen Voraussetzungen. Sie gilt für Personenkraftwagen mit Anhänger und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger, für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo 100 km/h Zulassung hat.
Was muss ich tun?
Führen Sie Ihren Anhänger, den Sie mit 100 km/h nutzen wollen bei einem Prüfingenieur der technischen Prüfstellen vor.
Dieser wird die Erfüllung aller Bedingungen prüfen und Ihnen ein Formblatt zur nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere des Anhängers durch die Zulassungsbehörde übergeben.
Unter Vorlage dieses Formblattes bescheinigt Ihnen die Zulassungsbehörde durch Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination von 100 km/h und übergibt Ihnen eine gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette, die Sie nur noch an der Rückseite des Anhängers anbringen müssen.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung ZulassungMo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 UhrAlte Regensburger Straße 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 45 Fax: 0871 - 88 25 47 kfz-zulassungsstelle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung ZulassungAngelina Prause, Mo-Fr 7.30-12.00, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17.00 UhrAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 45 Fax: 0871 - 88 25 47 kfz-Zulassungsstelle@landshut.de Internetauftritt |


