Verkehrsüberwachung
Neben der Polizei ist auch der Verkehrsüberwachungsdienst des Straßenverkehrsamtes für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr und beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig. Diese Überwachungstätigkeit beschränkt sich auf den Innenstadtbereich von Landshut.
Die Stadt Landshut führt in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg im gesamten Stadtgebiet die Kontrolle der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten durch.
Dazu sind derzeit flächendeckend 47 Messstellen eingerichtet. Für die Erteilung der entsprechenden Verwarnungen/Bußgelder ist ausschließlich die Stadt Regensburg zuständig.
Ansprechpartner
VerkehrsüberwachungsdienstAnton LugingerFleischbankgasse 310 84028 Landshut Tel.: 88-1588 Internetauftritt |
Stadt Landshut - StraßenverkehrsamtAmtsleitung Alois Straßer, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16Fleischbankgasse 310 84028 Landshut Tel.: 0871 - 88 15 90 Fax: 0871 - 2 54 92 strassenverkehrsamt@landshut.de Internetauftritt |


