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Verkehrsüberwachung

Neben der Polizei ist auch der Verkehrsüberwachungsdienst des Straßenverkehrsamtes für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr und beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig. Diese Überwachungstätigkeit beschränkt sich auf den Innenstadtbereich von Landshut.

Die Stadt Landshut führt in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg im gesamten Stadtgebiet die Kontrolle der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten durch.
Dazu sind derzeit flächendeckend 47 Messstellen eingerichtet. Für die Erteilung der entsprechenden Verwarnungen/Bußgelder ist ausschließlich die Stadt Regensburg zuständig.

Ansprechpartner

Verkehrsüberwachungsdienst

Anton Luginger
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut
Tel.: 88-1588
Internetauftritt
 

Stadt Landshut - Straßenverkehrsamt

Amtsleitung Alois Straßer, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut
Tel.: 0871 - 88 15 90
Fax: 0871 - 2 54 92
strassenverkehrsamt@landshut.de
Internetauftritt