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Parkerleichterungen für soziale Dienste

Die Straßenverkehrsbehörde kann auf Antrag Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und hierbei hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreuen, unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

Die Ausnahmegenehmigung wird für bestimmte Fahrzeuge erteilt.

Die Gewährung von Parkerleichterungen ist hier auf das Gebiet der Stadt Landshut beschränkt.

Was muss ich tun?

Sie müssen formlos schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Straßenverkehrsamt einen Antrag stellen.

Vorzulegen sind:  

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kfz.-Schein für die einzusetzenden Fahrzeuge (maximal 2 Kennzeichen in einer Ausnahmegenehmigung)

Die Ausnahmegenehmigung wird auf 1 Jahr beschränkt erteilt. Die Gebühr beträgt 42,-- €.

Ansprechpartner

Stadt Landshut - Straßenverkehrsamt

Amtsleitung Alois Straßer, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut
Tel.: 0871 - 88 15 90
Fax: 0871 - 2 54 92
strassenverkehrsamt@landshut.de
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