Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige der entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Spediteure können innerstaatliche oder grenzüberschreitende Konzessionen beantragen.
Was muss ich tun?
Schriftliche Antragstellung, Informationen beim Straßenverkehrsamt, Frau Summer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Bearbeitung wird ca. 6 Wochen in Anspruch nehmen.
Was muss ich bereit halten?
Eine Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (ausgestellt von der IHK!)
Was muss ich sonst noch wissen?
Der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person muss zuverlässig sein. Außerdem muss die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet sein.
Gebühren:
- Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr 160,00 EUR
- Ausstellung einer Ausfertigung 40,00 EUR
- Erteilung der Gemeinschaftslizenz 130,00 EUR
- Ausstellung einer beglaubigten Abschrift 40,00 EUR
Ansprechpartner
Sachbearbeitung StraßenverkehrsamtJutta SummerFleischbankgasse 310 2. Stock Zi: 206 84028 Landshut Tel.: 0871 - 881416 (Mo, Di, Do, Fr) Fax: 0871 - 2 54 92 strassenverkehrsamt@landshut.de Internetauftritt |


