Drehgenehmigung (Filmaufnahmen)
Bei Filmaufnahmen (Dreharbeiten) auf öffentlichen Straßen handelt es sich regelmäßig um Veranstaltungen, die einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung StraßenverkehrsamtGeorg KammermeierFleischbankgasse 310 84028 Landshut Tel.: 0871/88-1447 Georg.Kammermeier@landshut.de Internetauftritt |


