Bewohnerparkausweis
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen) können sich bei den Gemeinden sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass in besonders belasteten Teilen von Gemeinden, Städten etc. im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, das Dauerparken auf die Bewohner des betroffenen Viertels beschränkt wird und für den restlichen Personenkreis nur sog. "Kurzzeitparken" möglich bleibt. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die "Stadtflucht" zu mindern. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, wie Kräften der Polizei oder der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der Bürger, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Was muss ich tun?
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen und persönlich beim Straßenverkehrsamt einzureichen.
Was muss ich bereit halten?
Voraussetzung ist Ihr tatsächlicher Hauptwohnsitz (= Lebensmittelpunkt) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich. Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf Sie zugelassen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Meldebestätigung
- Ausweispapiere und
- Kfz.-Schein
Was muss ich sonst noch wissen?
Der Bewohnerparkausweis wird für die Dauer von 1 Jahr ausgestellt.
Kosten:
- für die Erstausstellung 26,-- €
- für die Verlängerung 15,-- €
Ansprechpartner
Stadt Landshut - StraßenverkehrsamtAmtsleitung Alois Straßer, Mo-Fr 8-12, Mo-Do 14-16Fleischbankgasse 310 84028 Landshut Tel.: 0871 - 88 15 90 Fax: 0871 - 2 54 92 strassenverkehrsamt@landshut.de Internetauftritt |


