Umschreibung
Von Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei können Fahrerlaubnisse für Dienstfahrzeuge ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen und sind nur während der Dauer des Dienstverhältnisses gültig.
Was muss ich tun?
Die Dienstfahrerlaubnis wird von der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes umgeschrieben. Persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Dies kann unter Umständen der Fall sein, wenn die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis längere Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird.
Was muss ich bereit halten?
- Ausgefüllter Antrag
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der ausstellenden Behörde
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) nach den Bestimmungen der Passverodnung
- Auszug aus der Führerscheindatei, wenn der zivile nationale Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde
- Kosten 42,60 €
Was muss ich sonst noch wissen?
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Ansprechpartner
Sachbearbeitung FahrerlaubnisAnton Detterbeck, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17Alte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 42 Fax: 0871 - 88 25 49 Anton.Detterbeck@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung FahrerlaubnisRita Kollmeder, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17Alte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 41 Fax: 0871 - 88 25 49 Rita.Kollmeder@landshut.de Internetauftritt |


