Punktesystem
Zum 01. Januar 1999 wurde das Punktesystem auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die grundsätzlichen Bestimmungen, insbesondere die von der Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifenden Maßnahmen, wurden im § 4 StVG verankert. Gleichzeitig wurde auch die Zielsetzung des Punktesystems entscheidend erweitert. Es soll nicht mehr nur für die Gleichbehandlung von wiederholten Verkehrsverstößen sorgen, sondern auch Hilfestellungen anbieten. Diese sollen dem Betroffenen möglichst frühzeitig sein Fehlverhalten erkennen lassen und Möglichkeiten aufzeigen, einen weiteren Anstieg des "Punktekontos" zu verhindern.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der freiwillige Besuch eines Aufbauseminars sowie der verkehrspsychologischen Beratung führt nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgebend. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten möglich.
Was muss ich sonst noch wissen?
Das Punktesystem sieht folgende Maßnahmen vor:
8 bis 13 Punkte: Kostenpflichtige Verwarnung und Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar zum Zwecke des Punkteabbaus (2 Punkte)
14 bis 17 Punkte: Kostenpflichtige Anordnung der Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar, falls noch keine Teilnahme innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgte. Zusätzlich Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zum Zwecke des Punkteabbaus (2 Punkte)
18 oder mehr Punkte: Kostenpflichtige Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei einem Punktestand bis 8 Punkte besteht durch die freiwillige Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar die Möglichkeit 4 Punkte abzubauen.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung FahrerlaubnisGünter Freisleben, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17Alte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 40 Fax: 0871 - 88 25 49 fuehrerscheinstelle@landshut.de Internetauftritt |


