Führerschein
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist eine Fahrerlaubnis notwendig. Als Nachweis der Fahrerlaubnis dient der Führerschein.
Was muss ich tun?
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes entweder über die ausbildende Fahrschule oder persönlich abzugeben.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters eingereicht werden.
Was muss ich bereit halten?
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- 1 aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) nach den Bestimmungen der Passverordnung
- evtl. bereits vorhandener Führerschein
Zusätzlich bei Anträgen für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, T oder S:
- Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (Optiker, Betriebs- o. Arbeitsmediziner oder Facharzt für Augenkrankheiten)
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erster Hilfe
Zusätzlich bei Anträgen für die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen (Facharzt für Augenkrankheiten bzw. Betriebs- oder Arbeitsmediziner)
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E)
- Ggf. Bescheinigung über die Teilnahme an einer berufsspezifischen Grundqualifikation nach § 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) für Berufskraftfahrer/innern des gewerblichen Personenverkehrs oder des gewerblichen Güterkraftverkehrs
ab 10.09.2008 für die Klassen D1, D1E, D, DE
ab 10.09.2009 für die Klassen C1, C1E, C, CE
- Amtliches Führungszeugnis (nur bei Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E); Beantragung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgerbüro
Was muss ich sonst noch wissen?
Kosten:
Erteilung: 43,40 €
Erweiterung: 42,60 €
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Ansprechpartner
Sachbearbeitung FahrerlaubnisAnton Detterbeck, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17Alte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 42 Fax: 0871 - 88 25 49 Anton.Detterbeck@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung FahrerlaubnisRita Kollmeder, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17Alte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 41 Fax: 0871 - 88 25 49 Rita.Kollmeder@landshut.de Internetauftritt |


