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Führerschein auf Probe

Zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist eine Fahrerlaubnis notwendig. Als Nachweis der Fahrerlaubnis dient der Führerschein. Der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M und S) ist mit einer 2-jährigen Probzeit verbunden.

Was muss ich tun?

  • Fahrschulen, welche im Raum Landshut die Aufbauseminare durchführen, können unter der Hotline: 0171/7336910 in Erfahrung gebracht werden.
  • Besondere Aufbauseminare (bei Alkohol- oder Drogenverstößen) werden von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt. Entsprechendes Infomaterial versendet die Fahrerlaubnisbehörde.  

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Probezeit beginnt mit der erstmaligen Erteilung zu laufen. Evtl. Erweiterungen auf eine andere Fahrerlaubnisklasse(n) verlängern die Probezeit nicht. Die Probezeit wird nur durch den Entzug der Fahrerlaubnis entweder durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde unterbrochen. Sie verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre, wenn ein (besonderes) Aufbauseminar zu absolvieren ist.

Was muss ich sonst noch wissen?

Die Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2 aStVG) finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in die BRD verlegt haben.

Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen:

Stufe 1: Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eines rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.

Stufe 2: Fahranfänger, die nach der Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar eine weitere Verkehrszuwiderhandlung begehen, sind schriftlich zu verwarnen und auf die Möglichkeit einer verkehrpsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten hinzuweisen.

Stufe 3: Fahranfänger, die nach dem Ablauf der 2-monatigen Frist einen weiteren Verstoss begangen haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Sachbearbeitung Fahrerlaubnis

Günter Freisleben, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 40
Fax: 0871 - 88 25 49
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