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Führerschein, Ersatz nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

Falls der Führerschein verloren wurde oder dieser unbrauchbar geworden ist, ist ein neuer Kartenführerschein zu beantragen.

Was muss ich tun?

Ein Ersatzführerschein ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig. Es wird ein EU-Kartenführerschein ausgestellt, so dass gleichzeitig der alte Führerschein auf das neue System umgestellt wird, falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins gewesen sind.

Unter Umständen ist bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins abzugeben.

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine

Was muss ich bereit halten?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • 1 Lichtbild (Größe mindestens 35 x 45 mm) nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf einem Unterschriften-kontrollblatt
  • Kopie des Führerscheins (wenn nicht von der Stadt Landshut ausgestellt)
  • Auszug aus der Führerscheindatei, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde (wird ggf. von der Stadt Landshut angefordert)
  • Wenn gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr spätestens bis 2 Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich) beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen:
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Attest auf Vordruck "Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung"

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten
Ersatzführerschein: 18,90 bis 36,80 € (Gebührenrahmen)
Umtausch: 24,00 €  bei gleichzeitiger Verlängerung: 42,60 €

Ggf. Kosten für Versicherung an Eides Statt bei Abnahme durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde

Abholung 

Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann.

Der alte Führerschein kann entwertet wieder ausgehändigt werden.

Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Fahrerlaubnis

Anton Detterbeck, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 42
Fax: 0871 - 88 25 49
Anton.Detterbeck@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Fahrerlaubnis

Rita Kollmeder, Mo-Fr 7.30-12, Mo 13.30-15.30, Do 13.30-17
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
Tel.: 0871 - 88 25 41
Fax: 0871 - 88 25 49
Rita.Kollmeder@landshut.de
Internetauftritt