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Entziehung durch Fahrerlaubnisbehörde

Hauptgründe für eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde sind u.a. die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Betroffenen durch Krankheit, Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln, nach den Bestimmungen der Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe oder des Punktesystems. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt das Recht, als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Fahrerlaubnisbehörde legt -anders wie ein Strafgericht- keine bestimmte Dauer fest, wann ein Betroffener wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Ausgenommen sind Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen des Führerscheins auf Probe (mindestens 3 Monate) und des Punktesystems (mindestens 6 Monate). Die Berechtigung lebt nicht wieder von selbst auf, sondern muss formell bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Dies gilt auch für ausländische Fahrerlaubnisse. In der Regel ist vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Begutachtung der Fahreignung notwendig. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig (ca. 3 Monate) vor der Begutachtung den entsprechenden Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu stellen.

Sachbearbeitung Fahrerlaubnis

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