Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Der gesetzliche Jugendschutz ist für den Vollzug der Jugendschutzgesetze zuständig. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. Die Gesetze wurden zum Schutz der Jugendlichen geschaffen und sollen verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährdet und geschädigt werden könnten.
Zu den Aufgaben des Stadtjugendamtes zählen auch die ordnungsrechtliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung JugendamtKlaus Stephan, Zi. 235Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 49 Fax: 0871 - 88 16 44 klaus.stephan@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung JugendamtAndrea Grunder, Zi. 231Luitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 18 04 Fax: 0871 - 88 16 44 andrea.grunder@landshut.de Internetauftritt |


