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Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz ist für den Vollzug der Jugendschutzgesetze zuständig. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. Die Gesetze wurden zum Schutz der Jugendlichen geschaffen und sollen verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährdet und geschädigt werden könnten.

Zu den Aufgaben des Stadtjugendamtes zählen auch die ordnungsrechtliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Jugendamt

Klaus Stephan, Zi. 235
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 12 49
Fax: 0871 - 88 16 44
klaus.stephan@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Jugendamt

Andrea Grunder, Zi. 231
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 18 04
Fax: 0871 - 88 16 44
andrea.grunder@landshut.de
Internetauftritt