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Qualifizierte Kindertagespflege

Tagespflege ist eine familienergänzende und unterstützende Form der Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern aller Altersstufen durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflege soll es ermöglichen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und das bei gleichzeitiger qualifizierter Betreuung des Kindes.

Was muss ich tun?

Wie werde ich eine Qualifizierte Tagespflegeperson:
Eine qualifizierte Tagespflegeperson kann jeder Volljährige werden, der Freude am Umgang mit Kindern hat, gesundheitlich fit und belastbar ist, über grundlegende erzieherische Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse und Probleme von Kindern hat,  ausreichenden Wohnraum vorweisen kann, in dem sich das Kind entfalten und bei Bedarf auch schlafen kann und bereit ist, im Interesse der Kinder mit den Eltern zusammen zu arbeiten. Wichtig ist auch das Einverständnis der eigenen Familie!

Es muss die Bereitschaft bestehen, sich für diese Arbeit zu qualifizieren und Beratung und Fortbildung anzunehmen. Tagespflege darf nur von Tagesmüttern oder –vätern übernommen werden, die entweder eine entsprechende Berufsausbildung (Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialpädagoge/in oder Diplompädagoge/in, Lehrkräfte, Heilerziehungs-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und -pflegerinnen) vorweisen können oder einen Qualifizierungskurs absolviert haben und sich bereit erklären, die vorgeschriebenen Fortbildungen wahrzunehmen.

Buchung einer Tagesmutter bzw. eines Tagesvaters:
Wenn Sie berufstätig oder in Ausbildung sind bzw. Entlastung und Unterstützung benötigen, können Sie über das Stadtjugendamt eine Tagespflegeperson buchen.
 

Welche Fristen sind zu beachten?

Qualifizierungskurs zur Tagespflege:
Der Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen erstreckt sich über derzeit 100 Unterrichtsstunden. Dieser Kurs wird ca. 2 x jährlich angeboten. Unterrichtszeiten sind freitags am Nachmittag und samstags ganztätig. Der Kurs erstreckt sich über ca. 3 Monate.

Buchung einer Tagespflegeperson:
Je früher Sie sich bei uns melden, desto mehr können wir auf Ihre Wünsche (z.B. Wohnungs- oder Arbeitsnähe) eingehen.

Was muss ich bereit halten?

Qualifizierte Tagespflegeperson:
Tagespflege darf nur von Personen übernommen werden, die entweder ein Zeugnis über die entsprechende Berufsausbildung (Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialpädagoge/in oder Diplompädagoge/in vorlegen können oder sich bereit erklären einen Qualifizierungskurs mit derzeit 100 Unterrichtsstunden zu absolvieren. Außerdem werden die Tagespflegerpersonen durch das Jugendamt überprüft. Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest sind vorzulegen. Außerdem haben alle Tagespflegepersonen einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind zu belegen und erhalten erst nach persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen die erforderliche Pflegeerlaubnis.

Buchung einer Tagespflegeperson:

Folgende Formulare sind erforderlich und beim Stadtjugendamt erhältlich:

  • Tagespflegevertrag
  • Personalbogen – Tagespflegekind
  • Buchung einer Tagespflegeperson
  • Datenblatt Tagespflegekind

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeit.

Was muss ich sonst noch wissen?

Was ist eine Tagespflegeperson?
Eine Tagespflegeperson betreut (überwiegend) tagsüber Kinder, deren Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind oder Entlastung und Unterstützung benötigen.

Pflegeerlaubnis – was ist das?
Seit dem 01.10.2005 ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn die Tagespflegeperson Kinder außerhalb deren Wohnung in anderen Räumen

  • während des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate
     

betreuen will.

Was kostet Kindertagespflege?
Die Eltern bezahlen nur einen Kostenbeitrag, der sich nach den Betreuungszeiten richtet. Dieser beträgt z.B. bei einer wöchentlichen Betreuung von 20 Stunden 154,00 € im Monat. Dieser Betrag ist direkt an das Jugendamt zu bezahlen. Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Tagespflege werden vom Jugendamt beglichen.
Pro Betreuungstag erhält die Tagespflegeperson direkt von den Eltern eine Pauschale für Essen/Trinken/Strom/Spiele usw. in Höhe von bis zu 3,00 € - über 35 Stunden  pro Woche bis zu 4,00 €.
Es besteht je nach Höhe des Einkommens die Möglichkeit, einen Antrag auf (teilweise) Kostenübernahme zu stellen.

Formulare Stadtjugendamt Kindertagespflege


Dateiname Info Geändert
buchungsbeleg.pdfbuchungsbeleg.pdf 38 KB26.04.12 10:28
buchungsbeleg_aenderung.pdfbuchungsbeleg_aenderung.pdf 39 KB26.04.12 10:27
buchungsbeleg_krankheit.pdfbuchungsbeleg_krankheit.pdf 26 KB02.12.10 13:19
kindertagespflege_flyer.pdfkindertagespflege_flyer.pdf 2 MB28.03.12 08:10
personalbogen_kreisjugendamt.pdfpersonalbogen_kreisjugendamt.pdf 8 KB09.02.11 13:02
sommerferienbetreuung.pdfsommerferienbetreuung.pdf 77 KB21.05.12 10:46
tagespflegevertrag.pdftagespflegevertrag.pdf 418 KB26.04.12 10:31

Ansprechpartner

Vermittlung und Beratung A-I (Di-Fr 08:00-12:00 Uhr)

Monika Furtmair
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 18 40
Fax: 0871 - 88 16 44
monika.furtmair@landshut.de
Internetauftritt

 

Vermittlung und Beratung J-N (Di-Fr 08:00-12:00 Uhr)

Heike Reinsch
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 18 24
Fax: 0871 - 88 16 44
heike.reinsch@landshut.de
Internetauftritt

 

Vermittlung und Beratung O-Z (Mo-Do 08:00-12:00 Uhr, Do 14:00-16:00 Uhr)

Margit Bornschlegl
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 16 48
Fax: 0871 - 88 16 44
margit.bornschlegl@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Kostenbeiträge und Pflegegelder (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr)

Anita Büchner
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 18 23
Fax: 0871 - 88 16 44
anita.buechner@landshut.de
Internetauftritt