Kindertagesbetreuung in Landshut
Ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung sowie die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in der Stadt Landshut ist Anliegen und Aufgabe des Jugendamtes.
In allen Fragen der Kinderbetreuung stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite und können sie bei der Suche nach einer passgenauen Betreuungslösung gerne unterstützen. Wir haben einen Überblick über die verschiedensten Betreuungsmöglichkeiten und den Belegungsstand in den Einrichtungen. Die Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes erfolgt direkt in der Einrichtung.
Dort erhalten Sie auch alle weiteren detaillierten Informationen.
Unseren Flyer "Kindertagesstätten im Stadtbereich Landshut" erhalten sie hier als
pdf-Download
Kinderbetreuung ist grundsätzlich eine kommunale Aufgabe, wobei diese in Landshut von verschiedenen Trägern gemeinsam erfüllt wird.
Alle arbeiten auf der gesetzlichen Grundlage des
Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes und des
Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan.
Neben den Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden sind auch Elterninitiativen oder private Träger aktiv beteiligt. Außerdem betreibt die Stadt Landshut selbst drei Kindertageseinrichtungen.
Damit bietet sich für Eltern die Möglichkeit, gezielt eine Betreuungseinrichtung auszusuchen.
Download: Sommerferienbetreuung
Betreuungsformen
Im Stadtgebiet Landshut stehen vielfältige Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach individuellem Bedarf können Sie unter folgenden Arten von Kindertagesbetreuung wählen
- Kinderkrippen
für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren
Krippenpädagogik - Kindergärten
für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, ggf. auch mit jüngeren Kindern oder Schulkindern
Vielfalt pädagogischer Ausrichtungen ( incl. Montessori-, Waldorf- und Waldkindergarten) - Horte
für Schulkinder bis max. 14 Jahre
Hortrichtlinien - Häuser
für Kinder für Kinder verschiedener Altersgruppen
keine Dominanz einer bestimmten Altersgruppe - integrative Einrichtungen
Betreuung von mindestens 3 Kindern mit Behinderung bzw. die von Behinderung bedroht sind.
Fachliche Empfehlungen der Regierung v. Niederbayern - Kindertagespflege
Betreuung von max. 5 Kinder bei einer qualifizierten
Tagespflegeperson oder in Großtagespflegegruppen mit max. 9 Kindern - Sonstige Einrichtungen
Betreuung in Gruppen von 12-15 Kindern durch eine pädagogische Fachkraft
familienergänzendes Angebot
Betreuungskosten
Für die Betreuung in einer Einrichtung oder in Tagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Deren Höhe richtet sich nach dem Betreuungsumfang, also wie viele Stunden sich das Kind in der Einrichtung aufhält und nach der Betreuungsform.
Den Elternbeitrag legt der jeweilige Träger in seiner eigenen Gebührensatzung fest.
Der Elternbeitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
( Merkblatt Information zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten)
Der Antrag ist bei der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes der Stadt Landshut, Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut, Zimmer-Nr. 230,
Tel.: 0871 / 88 1809, zu stellen.
Wir empfehlen eine persönliche Antragstellung, da eventuelle Fragen sofort geklärt werden können.


