Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Maßnahme zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung und wird auch Mediation in Strafsachen genannt. Seine Besonderheiten sind die freiwillige Teilnahme von Täter und Opfer zur Regelung der Folgen eines Konflikts durch gegenseitige Kommunikation.
Was muss ich tun?
Nicht alle Straftaten können durch den TOA geregelt werden, jedoch eignet sich dieser bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Beleidigung. Das Verfahren kann nur stattfinden, wenn Täter und Opfer zustimmen und der Einsatz als sinnvoll angesehen wird. Die Kontaktaufnahme zum Jugendamt ist zur Durchführung des TOA erforderlich. Es erfolgen dann zunächst zwei getrennte Vorgespräche sowie anschließend ein Ausgleichsgespräch, an dem sowohl Täter als auch Opfer teilnehmen. Bei diesem gemeinsamen Gespräch werden folgende Schritte bearbeitet:
- Tatauseinandersetzung und emotionale Tataufarbeitung
- Lösungsmöglichkeiten sammeln und verhandeln (Wiedergutmachung)
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Frist zur Durchführung des TOA-Verfahrens beträgt überwiegend 6 Wochen von Seiten des Gerichts.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung JugendgerichtshilfeFrau Sabine KolbeckLuitpoldstraße 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 94 sabine.kolbeck@landshut.de Internetauftritt |


